Beschluss: Geheime Abstimmung

 

 

 

 


Bgm. Uphoff geht anhand der Vorlage vom 12.05.2010 einleitend auf das bisherige Bebauungsplanverfahren ein. Aufgrund dieser Sachlage sowie des Antrages der CDU-Fraktion vom 04.05.2010, den Bgm. Uphoff im Wortlaut verliest, ergeben sich die in der Vorlage dargestellten alternativen Beschlussmöglichkeiten.

 

Vor Eintritt in die weiteren Beratungen werden von Bgm. Uphoff noch die folgenden Punkte angesprochen:

 

a)      Unterschriftenaktion der Bürgerinitiative ”Wir für Sassenberg”

 

Bgm. Uphoff verweist darauf, dass die Bürgerinitiative ihm mit Schreiben vom 21.05.2010 eine Liste mit insgesamt 2.234 Unterschriften vorgelegt hat. Zur Unterschrift stand die Aussage ”Ich bin für eine nachhaltige und wohlüberlegte Stadt- und Verkehrsplanung, deshalb bin ich gegen das geplante Einkaufszentrum und die damit zu erwartenden Verkehrsprobleme.”. Das Schreiben der Bürgerinitiative wird von Bgm. Uphoff verlesen.

 

b)      Faltblatt des K+K Marktes

 

Hierzu geht Bgm. Uphoff auf die Aussage des K+K Marktes nach einer unentgeltlichen Überlassung der entsprechenden Fläche für die Buswartehalle ein. Er verweist darauf, dass eine ortsübliche Pacht gezahlt wird.

 

c)      Realisierung eines Kreisverkehrs

 

Wie Bgm. Uphoff vorträgt, ist seitens der Fa. Ten Brinke ausgeführt worden, dass ggf. statt der Ampellösung ein Kreisverkehr realisierbar erscheint. Die entsprechenden Auswirkungen sind seitens der Ing.-Gesellschaft Niederwemmer, Timm & Suhre im Rahmen eines Gutachtens überprüft worden. Eine nähere Erläuterung hierzu sollte und Pkt. 4 der Tagesordnung erfolgen.

 

Abschließend geht Bgm. Uphoff noch auf den Antrag der CDU-Fraktion mit Schreiben vom 04.05.2010 zur Erstellung eines städtebaulichen Gesamtkonzeptes ein. Er führt aus, dass dem Antrag nicht zu entnehmen war, ob eine Beratung vor den weiteren Beratungen zu den Bebauungsplänen ”Stadtmitte” – Erweiterung bzw. ”Stadtmitte” – 1. Änderung erfolgen sollte. Dies hätte aus seiner Sicht zur Folge gehabt, dass über die genannten Bebauungspläne erst zu einem wesentlichen späteren Zeitpunkt entschieden werden könnte.

 

Unter Hinweis auf den Antrag vom 04.05.2010 führt Am. Völler aus, dass die CDU-Fraktion ein erstes alternatives Konzept für das Gelände der Fa. Scheffer vorgelegt hat. Mit Einverständnis des Ausschusses wird dieses Konzept nunmehr von Herrn Esterhues, Herrn Franzke, Herrn Morbach sowie Herrn Wermeyer erläutert. Hierbei werden insbesondere die fußläufige Erschließung des Geländes entlang der Hessel, die Einbindung von Gastronomie, die Erhaltung der historischen Bausubstanz des alten Brinkhaus-Gebäudes und die Kombination aus Wohn- und Gewerbebebauung mit Freiraumflächen vorgetragen. Für das Einkaufszentrum ist eine Fläche von 2.400 m² vorgesehen. Entlang der Hessel soll eine zweigeschossige Wohnbebauung mit rd. 28 Wohneinheiten entstehen.

 

Die verkehrliche Erschließung soll über ein Einbahnstraßensystem mit der Zufahrt über die Von-Galen-Straße und der Abfahrt über die Hesselstraße erfolgen, wobei im Bereich der Von-Galen-Straße eine Linksabbiegerspur einzuplanen ist. Die vorgesehene Wohnbebauung soll lediglich von der Hesselstraße aus anfahrbar sei.

 

Bgm. Uphoff führt aus, dass dieses Konzept auch der Fa. Ten Brinke im Hinblick auf mögliche Nutzer für die Gewerbebebauung vorgestellt wurde. Die beiden Ankermieter EDEKA und Rossmann haben sich jedoch ablehnend zu der Konzeption geäußert.

 

Ergänzend verweist Bgm. Uphoff darauf, dass die angedachte Verkehrskonzeption noch mit dem Straßenverkehrsamt des Kreises Warendorf zu besprechen sein wird.

 

Von Am. Lange wird zunächst hervorgehoben, dass es positiv zu bewerten ist, wenn sich Bürger im dargestellten Umfang engagieren. Wie er weiter ausführt sind von der Bürgerinitiative ”Wir für Sassenberg” insbesondere die Faktoren zunehmender Verkehr und kein weiterer Markt aufgegriffen worden. Am. Lange verweist darauf, dass durch eine Reduzierung der Verkaufsfläche auf 2.400 m² eine Senkung der Verkehrsbelastung um lediglich 10 % zu erwarten ist, sodass sich aus seiner Sicht auch durch das dargestellte Konzept faktisch keine Verbesserung der Verkehrssituation ergibt. Im Weiteren führt er aus, dass konkrete Fragen, wie z. B. nach Investoren und Mietern sowie Kosten für die Umgestaltung des Geländes, offen bleiben.

 

Auch sachkundiger Bürger Hartmann-Niemerg trägt vor, dass nach seiner Kenntnis die Reduzierung der Verkaufsfläche nicht dazu beiträgt die Verkehrsproblematik an dieser Stelle zu lösen.

 

Aus Sicht von Am. Völler ist diese Aussage nicht richtig, da es sich um eine Frage der Eingrenzung des Untersuchungsgebietes handelt. Am. Westhoff vertritt hierzu die Auffassung, dass das vorgelegte Konzept eine Reduzierung des Verkehrs zur Folge hat. Er verweist im Weiteren darauf, dass das vorgelegte Konzept einen Denkanstoss für die weitere Beratung darstellen soll. Intention sei auch, sich vom derzeitigen Investor zu lösen.

 

Auf die Frage des Vorsitzenden führt Am. Völler aus, dass die Wohnbebauung einen qualitativ guten Stand bieten soll. Aus seiner Sicht ist hier mit einer entsprechenden Nachfrage zu rechnen. Ergänzend verweist er darauf, dass von seiner Fraktion ein Alternativkonzept vorgelegt wurde, die Investorensuche kann jedoch nicht Aufgabe der Politik sein.

 

Am. Höft verweist darauf, dass es sich bei dem zu überplanenden Grundstück zunächst um ein Privatgrundstück handelt. Am. Westhoff führt hierzu aus, dass der Alternativentwurf auch dem Grundstückseigentümer vorgestellt wurde. Dass der Grundstückseigentümer eigene Interessen vertrete, sei durchaus legitim. Die Planungshoheit liege hier jedoch beim Rat.

 

Am. Dahlhoff führt aus, dass nach Auffassung der FDP-Fraktion das Modell durchaus positive Aspekte hat, jedoch einige Lücken aufweist. Nach weiterer Beratung wird von Am. Lange und Am. Dahlhoff ein Antrag auf Abstimmung gestellt.

 

Von Am. Westhoff wird ergänzend hierzu geheime Abstimmung beantragt. Hiermit erklärt sich der Ausschuss einverstanden.

 

Auf Vorschlag des Vorsitzenden werden als Stimmzähler Am. Höft und Am. Sökeland bestellt.

 

Bgm. Uphoff führt aus, dass zunächst der folgende Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt werden sollte:

 

”Das Planverfahren zum Bebauungsplan ‚Stadtmitte‘ - Erweiterung wird nicht weiter verfolgt. Der Aufstellungsbeschluss des Infrastrukturausschusses des Rates der Stadt Sassenberg vom 02.04.2009 –Pkt. 8 d.N.- wird aufgehoben.”

 

Nach der geheimen Abstimmung ergibt sich folgendes Ergebnis:

 

Abgegebene Stimmen:                        13

 

Ja-Stimmen:                                           6

Nein-Stimmen:                                       7

 

Wie Bgm. Uphoff weiter ausführt, ist nunmehr über den folgenden Beschlussvorschlag abzustimmen:

 

”Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 4 a Abs. 3 BauGB ohne Einschränkungen des Beteiligungsrahmens sowie der Dauer der Auslegung durchzuführen.”

 

Nach der geheimen Abstimmung ergibt sich folgendes Ergebnis:

 

Abgegebene Stimmen:                        13           

 

Ja-Stimmen:                                           7

Nein-Stimmen:                                       6

 

Abschließend hält Bgm. Uphoff fest, dass sich eine Abstimmung über den Verwaltungsvorschlag Pkt. b.b) somit erübrigt.