Beschluss: Einstimmiger Beschluss

Bei einer Enthaltung ergeht folgender Beschluss:

 

“Über die während der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen und Bedenken wird wie in der Anlage 1 dargestellt beschlossen.

 

Die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan ‚Erholungsgebiet Feldmark‘ – Detailplan 4 – Campingplatz Austermann – 2. Erweiterung werden aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes wie folgt aufgeführt ergänzt:

 

- Im jeweiligen Randbereich zur Abgrenzung des Geltungsbereiches des  Bebauungsplanes aus festen Materialien bis zu einer Höhe von 2,00 m über Geländeniveau.

-    Zwischen den privaten Aufstellplätzen:

a)      aus festen Materialien bis zu einer Höhe von 1,20 m über Geländeniveau

b)      aus nicht brennbaren festen Materialien bis zu einer Höhe von  1,60 m über Geländeniveau.

 

-   Zu den Fahrwegen aus festen Materialien bis zu einer Höhe von 1,20 m über Geländeniveau.

-    Hecken als Einfriedigungen sind unzulässig

Hecken sind nur auf den Aufstellplätzen mit einer max. Höhe von 1,20 m über Geländeniveau zulässig. Zur Grenze der privaten Aufstellplätze und zu den Fahrwegen müssen sie einen Mindestabstand von 2,50 m einhalten.

 

Das weitere Verfahren richtet sich nach dem Beschluss des Infrastrukturausschusses vom 23.11.2006 –Pkt. 9 d. N.- wonach die Verwaltung beauftragt ist, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.”


Anhand der Vorlage vom 06.05.2010 sowie der entsprechenden Aufstellung zu den eingegangenen Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange geht Herr Schlotmann auf das Bebauungsplanverfahren ein.