Sitzung: 27.05.2010 Infrastrukturausschuss
Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag
Vorlage: 60/009/2010
Nach weiterer kurzer
Beratung ergeht folgender einstimmiger Beschlussvorschlag:
“Der Ratsbeschluss vom 14.04.2010 –Pkt. 3.1. d. N.-
zum Bebauungsplan ‚Stadtmitte‘ – 1. Änderung wird aufgehoben. Die Verwaltung
wird beauftragt, die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 4 a Abs. 3 BauGB
ohne Einschränkungen des Beteiligungsrahmens sowie der Dauer der Auslegung
durchzuführen, wobei die Verkehrsregelung im Knotenpunkt
Von-Galen-Straße/Drostenstraße/Klingenhagen durch einen Kreisverkehr erfolgt.”
Einleitend verweist Bgm. Uphoff darauf,
dass in der Vorlage versehentlich die Zuständigkeit des
Infrastrukturausschusses ausgewiesen wurde. Hier ist im Hinblick auf die
Aufhebung eines Ratsbeschlusses auch die Zuständigkeit des Rates gegeben.
Ergänzend verweist er darauf, dass der entsprechende Ratsbeschluss vom
14.04.2010 und nicht wie in der Vorlage ausgeführt vom 18.04.2010 datiert.
Unter Hinweis auf die Beratungen zu Pkt. 3
der Tagesordnung verweist Bgm. Uphoff darauf, dass die Fa. Ten Brinke in den
Vorgesprächen zugestanden hat, auch die Realisierung eines Kreisverkehrs zu überdenken.
Die Ing.-Gesellschaft Niederwemmer, Timm & Suhre ist von der Fa. Ten Brinke
gebeten worden, im Rahmen einer großräumigen Betrachtung die Vor- und Nachteile
dieser alternativen Verkehrsführung zu überprüfen.
Im Folgenden geht nunmehr Herr Timm anhand
einer entsprechenden Präsentation auf die aktualisierte verkehrstechnische
Untersuchung zur Errichtung eines Fachmarktzentrums an der Von-Galen-Straße
nördlich der Hessel ein. Er verweist darauf, dass in den einschlägigen
Verkehrsprognosen unabhängig von der Errichtung des Fachmarktzentrums mit einer
deutlichen Zunahme des Verkehrs gerechnet wird.
Herr Timm erläutert dem Ausschuss, dass
für die Verkehrsführung im Knotenpunkt Von-Galen-Straße/Drostenstraße folgende
Möglichkeiten gegeben sind:
1.
Errichtung einer
Lichtsignalanlage
2.
Errichtung eines
oval ausgestalteten Kreisverkehrs
3.
Errichtung eines
herkömmlichen Kreisverkehrs
Anhand einer Matrix werden von Herrn Timm
die Besonderheiten und die jeweiligen Vor- und Nachteile der Lösungsmöglichkeiten
aufgezeigt. Letztlich wird von ihm die bauliche Umgestaltung des Knotenpunktes
zu einem herkömmlichen Kreisverkehr, alternativ die Errichtung einer
Lichtsignalanlage vorgeschlagen, wobei der herkömmliche Kreisverkehr mit der
Note A eine höhere Qualitätsstufe erreicht als die Lichtsignalanlage mit der
Note C.
Im Weiteren geht Herr Timm noch auf die
Verkehrssituation im Bereich des Knotenpunktes Versmolder Straße/Füchtorfer
Straße/Klingenhagen ein. Im Zusammenhang mit der Gesamtentwicklung und der Gesamtverkehrssituation
hält er eine bauliche Umgestaltung dieses Knotenpunktes zur Verbesserung der
Leistungsfähigkeit auf Dauer für erforderlich.
Im Folgenden beantwortet Herr Timm eine
Reihe von Fragen aus dem Ausschuss. Von Am. Ostlinning und Am. Sökeland wird
der probeweise Betrieb einer Ampelanlage im Knotenpunkt
Von-Galen-Straße/Drostenstraße vorgeschlagen, um einen Eindruck von der
Verkehrsentwicklung in diesem Falle zu erhalten.
Sachkundiger Bürger Hartmann-Niemerg
verweist darauf, dass der Kreisverkehr bei einem in etwa gleich hohen
Gefahrenpotenzial für Fußgänger eine deutlich höhere Qualitätsstufe erreicht.
Seines Erachtens ist somit eine weitere Diskussion hinfällig.
Auf entsprechende Hinweise von Am.
Sökeland und Am. Lange verweist Bgm. Uphoff darauf, dass mit einem Kreisverkehr
eine erhebliche Verbesserung der Gesamtverkehrssituation im Ortskern verbunden
ist. Hieraus wäre aus seiner Sicht durchaus eine Kostenbeteiligung der Stadt
denkbar.