Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag

Nach weiterer kurzer Beratung ergeht folgender einstimmiger Beschlussvorschlag:

 

“Der Ratsbeschluss vom 14.04.2010 –Pkt. 3.1. d. N.- zum Bebauungsplan ‚Stadtmitte‘ – 1. Änderung wird aufgehoben. Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 4 a Abs. 3 BauGB ohne Einschränkungen des Beteiligungsrahmens sowie der Dauer der Auslegung durchzuführen, wobei die Verkehrsregelung im Knotenpunkt Von-Galen-Straße/Drostenstraße/Klingenhagen durch einen Kreisverkehr erfolgt.”


Einleitend verweist Bgm. Uphoff darauf, dass in der Vorlage versehentlich die Zuständigkeit des Infrastrukturausschusses ausgewiesen wurde. Hier ist im Hinblick auf die Aufhebung eines Ratsbeschlusses auch die Zuständigkeit des Rates gegeben. Ergänzend verweist er darauf, dass der entsprechende Ratsbeschluss vom 14.04.2010 und nicht wie in der Vorlage ausgeführt vom 18.04.2010 datiert.

 

Unter Hinweis auf die Beratungen zu Pkt. 3 der Tagesordnung verweist Bgm. Uphoff darauf, dass die Fa. Ten Brinke in den Vorgesprächen zugestanden hat, auch die Realisierung eines Kreisverkehrs zu überdenken. Die Ing.-Gesellschaft Niederwemmer, Timm & Suhre ist von der Fa. Ten Brinke gebeten worden, im Rahmen einer großräumigen Betrachtung die Vor- und Nachteile dieser alternativen Verkehrsführung zu überprüfen.

 

Im Folgenden geht nunmehr Herr Timm anhand einer entsprechenden Präsentation auf die aktualisierte verkehrstechnische Untersuchung zur Errichtung eines Fachmarktzentrums an der Von-Galen-Straße nördlich der Hessel ein. Er verweist darauf, dass in den einschlägigen Verkehrsprognosen unabhängig von der Errichtung des Fachmarktzentrums mit einer deutlichen Zunahme des Verkehrs gerechnet wird.

 

Herr Timm erläutert dem Ausschuss, dass für die Verkehrsführung im Knotenpunkt Von-Galen-Straße/Drostenstraße folgende Möglichkeiten gegeben sind:

 

1.      Errichtung einer Lichtsignalanlage

2.      Errichtung eines oval ausgestalteten Kreisverkehrs

3.      Errichtung eines herkömmlichen Kreisverkehrs

 

Anhand einer Matrix werden von Herrn Timm die Besonderheiten und die jeweiligen Vor- und Nachteile der Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt. Letztlich wird von ihm die bauliche Umgestaltung des Knotenpunktes zu einem herkömmlichen Kreisverkehr, alternativ die Errichtung einer Lichtsignalanlage vorgeschlagen, wobei der herkömmliche Kreisverkehr mit der Note A eine höhere Qualitätsstufe erreicht als die Lichtsignalanlage mit der Note C.

 

Im Weiteren geht Herr Timm noch auf die Verkehrssituation im Bereich des Knotenpunktes Versmolder Straße/Füchtorfer Straße/Klingenhagen ein. Im Zusammenhang mit der Gesamtentwicklung und der Gesamtverkehrssituation hält er eine bauliche Umgestaltung dieses Knotenpunktes zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit auf Dauer für erforderlich.

 

Im Folgenden beantwortet Herr Timm eine Reihe von Fragen aus dem Ausschuss. Von Am. Ostlinning und Am. Sökeland wird der probeweise Betrieb einer Ampelanlage im Knotenpunkt Von-Galen-Straße/Drostenstraße vorgeschlagen, um einen Eindruck von der Verkehrsentwicklung in diesem Falle zu erhalten.

 

Sachkundiger Bürger Hartmann-Niemerg verweist darauf, dass der Kreisverkehr bei einem in etwa gleich hohen Gefahrenpotenzial für Fußgänger eine deutlich höhere Qualitätsstufe erreicht. Seines Erachtens ist somit eine weitere Diskussion hinfällig.

 

Auf entsprechende Hinweise von Am. Sökeland und Am. Lange verweist Bgm. Uphoff darauf, dass mit einem Kreisverkehr eine erhebliche Verbesserung der Gesamtverkehrssituation im Ortskern verbunden ist. Hieraus wäre aus seiner Sicht durchaus eine Kostenbeteiligung der Stadt denkbar.