Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag

Es ergeht folgender einstimmiger Beschlussvorschlag:

 

„Die Einführung der Mitfahrapp ,Pendlerportal‘ in Kooperation mit den Städten Oelde und Warendorf sowie den Gemeinden Wadersloh und Langenberg sowie weiteren sich der Einführung anschließenden Kommunen wird beschlossen.“


Herr Middendorf verweist auf einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Sassenberg/Füchtorf vom 14.10.2022 zur Einführung einer Mitfahrapp. Als kostengünstige Mobilitätsoption sind Fahrgemeinschaften ein altbewährtes Mittel, um das Verkehrsaufkommen und den CO2-Ausstoß zu minimieren. Durch App-Lösungen können Potentiale für Mitfahrgelegenheiten auf täglichen Arbeits- oder unregelmäßigen Freizeitwegen geschaffen werden. Der Haupt- und Finanzausschusses hat in seiner Sitzung am 06.12.2022 – Pkt. 3 d. N. – beschossen, dass sich die Verwaltung für eine kreisweite Umsetzung einsetzen sollte. Im Rahmen des Arbeitskreises Mobilität wurde das Thema auf Kreisebene mehrfach mit einer Vielzahl an offenen Fragen diskutiert. Der aktuelle Sachstand ist, dass es keine eigene kreisweite Mitfahrapp geben wird, so Herr Middendorf.

 

Inzwischen haben die Gemeinden Langenberg und Wadersloh das Pendlerportal zum 01.01.2024 unter der Domain „wir-fahren-mit.de“ eingeführt. Das Pendlerportal ist ein Angebot, welches seit 2006 am Markt ist. Kunden sind u. a. das Land NRW, der Landkreis Osnabrück und die Stadt Hamm. Mit dem Portal, dass über den Web-Browser und als Handy-App erreichbar ist, können regelmäßige Fahrten und auch Einmalfahrten gesucht und angeboten werden, vor allem in der Region Langenberg und Wadersloh, aber auch deutschlandweit. Inzwischen haben auch die Städte Oelde und Warendorf beschlossen, sich dem Pendlerportal „FAHRT MIT!“ anzuschließen und weitere Städte im Kreis Warendorf wollen sich anschließen. Im Folgenden führt Herr Middendorf positive Eigenschaften für die Nutzer des Pendlerportals sowie für die Stadt Sassenberg aus. Im weiteren Verlauf geht Herr Middendorf auf die monatlichen Kosten in Höhe von 29 € netto für das Jahr 2024 ein.