Sitzung: 21.03.2024 Infrastrukturausschuss
Beschluss: Entscheidung zurückgestellt
Vorlage: 60/863/2024
Herr Middendorf führt aus, dass die FWG-Fraktion
mit Schreiben vom 19.11.2023 einen Umbau der Großen Herxfeld-Halle beantragte.
Im Antrag führt die FWG-Fraktion aus, dass die kleine Herxfeld-Halle seit einem
Jahr als Notunterkunft für Flüchtlinge vorgehalten und benutzt wird. Damit sei
eine Nutzung für Sportvereine und den Schulsport nicht möglich. Außerdem
könnten Veranstaltungen wie die Zeugnisübergabe oder die
Karnevalsveranstaltungen nicht im angemessenen Rahmen stattfinden. Mit einem
Abebben des Flüchtlingsstromes sei aufgrund der geopolitischen Lage in naher
Zukunft nicht zu rechnen.
Herr Middendorf zitiert aus dem Antrag: „Die
Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die bisher in der kleinen
Herxfeld-Halle stattfindenden vier Veranstaltungen pro Jahr zukünftig auch in
der großen Herxfeld-Halle durchgeführt werden könnten und wenn ja, mit welchem
Kostenrahmen dies verbunden wäre.“ Die FWG-Fraktion betont, dass mit diesem
Antrag keine Mehrbelastung der Anwohner gegeben sei und die Zeit bis zur
eventuellen Fertigstellung einer Eventhalle überbrückt werden könnte.
Der Antrag der FWG-Fraktion wurde erstmalig in der
Sitzung des Infrastrukturausschusses am 01.02.2024 vorgestellt und beraten. In
der Diskussion wurde seinerzeit darauf hingewiesen, dass die Nutzung an
Wochenenden als Veranstaltungshalle auch negative Seiten für die jetzt bereits
bestehenden Nutzer mit sich bringt und daher zunächst mit diesen gesprochen
werden sollte. Vor diesem Hintergrund wurde mehrheitlich beschlossen, dass die
Verwaltung zunächst Informationen zur Nutzung durch Vereine, eine erste
Einschätzung des Bauamtes des Kreises Warendorf sowie eine grobe
Kosteneinschätzung einholen solle.
Zur Nutzung durch Vereine liegt inzwischen die als
Anlage beigefügte Stellungnahme des VfL Sassenberg vom 15.02.2024 vor. Der VfL
Sassenberg erklärt sich hierin bereit, der außersportlichen Nutzung der Großen
Herxfeld-Halle für ein Veranstaltungswochenende im Jahr zuzustimmen, so Herr
Middendorf.
Laut Rückmeldung des Kreisbauamtes muss für einen
Bauantrag für eine temporäre Nutzungsänderung der Halle als Versammlungsstätte
mindestens ein neues Brandschutzkonzept sowie ein Bestuhlungsplan erstellt
werden. Aus dem Brandschutzkonzept werden dann die nötigen Baumaßnahmen ersichtlich,
die für die Nutzungsänderung umgesetzt werden müssen. In einer ersten
überschlägigen Kostenschätzung ist von einem Kostenrahmen von 50.000-100.000 €
auszugehen. Herr Middendorf führt aus, dass hierbei rund 15 % dieser Kosten auf
Architektenleistungen entfallen würden.
Bürgermeister Uphoff ergänzt, dass das
Beratungsunternehmen PAN GEO Gesellschaft für Angewandte Geographie derzeit
eine Machbarkeitsstudie durchführt, um zu ermitteln, ob sich für die Stadt
Warendorf und die Stadt Sassenberg der Bau einer Stadthalle empfiehlt.
Bürgermeister Uphoff schlägt daher vor, diese Untersuchungen abzuwarten und
anschließend der Antrag erneut zur Tagesordnung zu stellen. Am. Freiwald stellt
einen Antrag auf Vertagung des Tagesordnungspunktes gem. § 13 Abs. 1 S. 2 lit
d) der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Sassenberg.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.