Beschluss: Entscheidung zurückgestellt

Herr Middendorf führt aus, dass die FWG-Fraktion mit Schreiben vom 19.11.2023 einen Umbau der Großen Herxfeld-Halle beantragte. Im Antrag führt die FWG-Fraktion aus, dass die kleine Herxfeld-Halle seit einem Jahr als Notunterkunft für Flüchtlinge vorgehalten und benutzt wird. Damit sei eine Nutzung für Sportvereine und den Schulsport nicht möglich. Außerdem könnten Veranstaltungen wie die Zeugnisübergabe oder die Karnevalsveranstaltungen nicht im angemessenen Rahmen stattfinden. Mit einem Abebben des Flüchtlingsstromes sei aufgrund der geopolitischen Lage in naher Zukunft nicht zu rechnen.

 

Herr Middendorf zitiert aus dem Antrag: „Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die bisher in der kleinen Herxfeld-Halle stattfindenden vier Veranstaltungen pro Jahr zukünftig auch in der großen Herxfeld-Halle durchgeführt werden könnten und wenn ja, mit welchem Kostenrahmen dies verbunden wäre.“ Die FWG-Fraktion betont, dass mit diesem Antrag keine Mehrbelastung der Anwohner gegeben sei und die Zeit bis zur eventuellen Fertigstellung einer Eventhalle überbrückt werden könnte.

Der Antrag der FWG-Fraktion wurde erstmalig in der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 01.02.2024 vorgestellt und beraten. In der Diskussion wurde seinerzeit darauf hingewiesen, dass die Nutzung an Wochenenden als Veranstaltungshalle auch negative Seiten für die jetzt bereits bestehenden Nutzer mit sich bringt und daher zunächst mit diesen gesprochen werden sollte. Vor diesem Hintergrund wurde mehrheitlich beschlossen, dass die Verwaltung zunächst Informationen zur Nutzung durch Vereine, eine erste Einschätzung des Bauamtes des Kreises Warendorf sowie eine grobe Kosteneinschätzung einholen solle.

 

Zur Nutzung durch Vereine liegt inzwischen die als Anlage beigefügte Stellungnahme des VfL Sassenberg vom 15.02.2024 vor. Der VfL Sassenberg erklärt sich hierin bereit, der außersportlichen Nutzung der Großen Herxfeld-Halle für ein Veranstaltungswochenende im Jahr zuzustimmen, so Herr Middendorf.

 

Laut Rückmeldung des Kreisbauamtes muss für einen Bauantrag für eine temporäre Nutzungsänderung der Halle als Versammlungsstätte mindestens ein neues Brandschutzkonzept sowie ein Bestuhlungsplan erstellt werden. Aus dem Brandschutzkonzept werden dann die nötigen Baumaßnahmen ersichtlich, die für die Nutzungsänderung umgesetzt werden müssen. In einer ersten überschlägigen Kostenschätzung ist von einem Kostenrahmen von 50.000-100.000 € auszugehen. Herr Middendorf führt aus, dass hierbei rund 15 % dieser Kosten auf Architektenleistungen entfallen würden.

 

Bürgermeister Uphoff ergänzt, dass das Beratungsunternehmen PAN GEO Gesellschaft für Angewandte Geographie derzeit eine Machbarkeitsstudie durchführt, um zu ermitteln, ob sich für die Stadt Warendorf und die Stadt Sassenberg der Bau einer Stadthalle empfiehlt. Bürgermeister Uphoff schlägt daher vor, diese Untersuchungen abzuwarten und anschließend der Antrag erneut zur Tagesordnung zu stellen. Am. Freiwald stellt einen Antrag auf Vertagung des Tagesordnungspunktes gem. § 13 Abs. 1 S. 2 lit d) der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Sassenberg. Der Antrag wird einstimmig angenommen.