Es ergeht folgender einstimmiger Beschluss:
„Der Titel und somit die Zielsetzung des in
Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes SBG Nr. 32 werden von ,Industrie- und
Gewerbegebiet Steinkamps Heide´ in ,Gewerbegebiet Steinkamps Heide´ geändert.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes SBG Nr. 32
,Gewerbegebiet Steinkamps Heide´ wird um das Flurstück 68 (teilw.) in Flur 3,
Gemarkung Gröblingen erweitert.
Das weitere Verfahren richtet sich nach dem
Beschluss des Infrastrukturausschusses des Rates der Stadt Sassenberg vom
18.09.2018 - Pkt. 6 d. N. – wonach die Verwaltung beauftragt ist, die
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB i.V.m § 4 (2) BauGB
durchzuführen.“
Herr Middendorf führt aus, dass die Planunterlagen
für das weitere Verfahren der Aufstellung des Bebauungsplanes SBG Nr. 32
„Gewerbegebiet Steinkamps Heide“ erstellt wurden. Hierzu wurden verschiedene
Festsetzungen getroffen, wodurch der Titel von „Industrie- und Gewerbegebiet
Steinkamps Heide“ in „Gewerbegebiet Steinkamps Heide“ geändert werden soll.
Im Folgenden stellt Herr Lang vom Planungsbüro
WoltersPartner Stadtplaner GmbH, Coesfeld, den Planentwurf und dessen
Festsetzungen im Detail vor. Rückfragen zur verschiedenen Themen werden von ihm
und der Verwaltung beantwortet.