Beschluss: Einstimmiger Beschluss

Es ergeht folgender einstimmiger Beschluss:

 

„Die Bezeichnung des Denkmales 05 5 70 036 / A 51 Gebäude, Schlossstraße 15, 48336 Sassenberg, wird geändert zu ‘Fachwerkhaus / Wohnhaus‘. Weiter erfolgt eine Fortschreibung des Denkmaleintrages mit folgendem Fortschreibungstext:  ‘Nach Eintragung des vorgenannten Denkmals im Jahre 1988 erfolgten Anfang der 2000er Jahre umfangreiche Renovierungs- und Restaurierungsmaßnahmen. Unter anderem wurde die ursprüngliche Fachwerkstruktur wieder freigelegt und sämtliche Verkleidungen, Verputzungen und Verklinkerungen entfernt. Das ehemals vorhandene große Tor wurde wiederhergestellt und mit einem modernen Fensterelement verglast. Die seinerzeit befindlichen Ladeneinbauten an dieser Stelle wurden rückgebaut. Neben dem großen Torbogen zieren weiterhin die Eingangstür mit zwei Fenstern die Straßenansicht. Ein weiteres Fenster und die die Traufe durchschneidendende Schleppgaupe wurden ebenfalls rückgebaut. Im Dachstuhl wurden beidseitig jeweils zwei neue Dachgauben installiert. Die wieder sichtbaren Gefache wurden mit rotem Ziegelstein ausgemauert. Die Dacheindeckung erfolgte ebenfalls in roten Dachziegeln. Die im Ureintrag genannte Plakette, in Erinnerung an den Bildhauer Uphues, ging während des Umbaus verloren und ist nicht mehr am Gebäude zu finden. Ihr Verbleib ist bis heute ungeklärt. Das Gebäude zeigt sich in seiner heutigen Darstellung wieder als Fachwerkhaus und ist in dieser Struktur erkennbar.“


Bürgermeister Uphoff führt aus, dass seit Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Sassenberg am, in der Denkmalliste der Stadt Sassenberg geführten Eintrag 05 5 70 036 / A 51, Gebäude, Schlossstraße 15, 48336 Sassenberg, umfangreiche Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen zur Wiederherstellung der belegten, ursprünglichen Ansicht und Gebäudeaufteilung durchgeführt wurden. Der derzeitige Denkmaleintrag beschreibt noch die gestörte Ansicht durch Änderungen an der Fassade und die seinerzeit bestehenden Ladeneinbauten. Im Zuge der Restaurierungs- und Renovierungsarbeiten wurde u.a. der Torbogen und das historische Fachwerk freigelegt sowie die Ladeneinbauten zurückgebaut. Um nunmehr den Denkmaleintrag auf den nach Restaurierung gezeigten Zustand anzupassen, ist eine Fortschreibung des Eintrages erforderlich, so Bürgermeister Uphoff. Weiter sollte im selben Zuge die Kurzbezeichnung des Denkmales in die aussagekräftigere Bezeichnung Fachwerkhaus / Wohnhaus geändert werden.