Es ergeht folgender einstimmiger Beschluss:
„Die Bezeichnung des Denkmales 05 5 70 036 / A 51
Gebäude, Schlossstraße 15, 48336 Sassenberg, wird geändert zu ‘Fachwerkhaus /
Wohnhaus‘. Weiter erfolgt eine Fortschreibung des Denkmaleintrages mit
folgendem Fortschreibungstext: ‘Nach
Eintragung des vorgenannten Denkmals im Jahre 1988 erfolgten Anfang der 2000er
Jahre umfangreiche Renovierungs- und Restaurierungsmaßnahmen. Unter anderem
wurde die ursprüngliche Fachwerkstruktur wieder freigelegt und sämtliche
Verkleidungen, Verputzungen und Verklinkerungen entfernt. Das ehemals
vorhandene große Tor wurde wiederhergestellt und mit einem modernen
Fensterelement verglast. Die seinerzeit befindlichen Ladeneinbauten an dieser
Stelle wurden rückgebaut. Neben dem großen Torbogen zieren weiterhin die
Eingangstür mit zwei Fenstern die Straßenansicht. Ein weiteres Fenster und die
die Traufe durchschneidendende Schleppgaupe wurden ebenfalls rückgebaut. Im
Dachstuhl wurden beidseitig jeweils zwei neue Dachgauben installiert. Die
wieder sichtbaren Gefache wurden mit rotem Ziegelstein ausgemauert. Die
Dacheindeckung erfolgte ebenfalls in roten Dachziegeln. Die im Ureintrag
genannte Plakette, in Erinnerung an den Bildhauer Uphues, ging während des
Umbaus verloren und ist nicht mehr am Gebäude zu finden. Ihr Verbleib ist bis
heute ungeklärt. Das Gebäude zeigt sich in seiner heutigen Darstellung wieder
als Fachwerkhaus und ist in dieser Struktur erkennbar.“
Bürgermeister Uphoff führt aus, dass seit
Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Sassenberg am, in der Denkmalliste der
Stadt Sassenberg geführten Eintrag 05 5 70 036 / A 51, Gebäude, Schlossstraße
15, 48336 Sassenberg, umfangreiche Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen zur
Wiederherstellung der belegten, ursprünglichen Ansicht und Gebäudeaufteilung
durchgeführt wurden. Der derzeitige Denkmaleintrag beschreibt noch die gestörte
Ansicht durch Änderungen an der Fassade und die seinerzeit bestehenden
Ladeneinbauten. Im Zuge der Restaurierungs- und Renovierungsarbeiten wurde u.a.
der Torbogen und das historische Fachwerk freigelegt sowie die Ladeneinbauten
zurückgebaut. Um nunmehr den Denkmaleintrag auf den nach Restaurierung
gezeigten Zustand anzupassen, ist eine Fortschreibung des Eintrages
erforderlich, so Bürgermeister Uphoff. Weiter sollte im selben Zuge die
Kurzbezeichnung des Denkmales in die aussagekräftigere Bezeichnung Fachwerkhaus
/ Wohnhaus geändert werden.