Nach einer kurzen Diskussion ergeht folgender
einstimmiger Beschluss:
„Die Verwaltung wird beauftragt, den Rückzug aus
der Städtebauförderung für das bestehende ISEK ‚Stadtmitte Sassenberg‘
gegenüber der Bezirksregierung zur erklären. Im Weiteren wird das ISEK
‚Stadtmitte Sassenberg‘ in seiner aktuellen Form aufgegeben. Die Verwaltung
wird mit den notwendigen Vorarbeiten zur Durchführung einer strukturierten
grundlegenden Neuerarbeitung des ISEK beauftragt. Die Vorarbeiten erfassen
dabei insbesondere die umfangreichen Abstimmungen zur zielführenden Planung der
Aufwertung des Mühlenplatzes sowie der Aufwertung der Hauptgeschäftsstraßen zur
Berücksichtigung bürgerschaftlicher und verkehrlicher Aspekte.“
Anhand der Verwaltungsvorlage führt Herr Middendorf
aus, dass im Rahmen der Umsetzung des ISEK „Stadtmitte Sassenberg“ aus Sicht
der Verwaltung hinreichende Umsetzungshindernisse aufgetreten sind. Im Hinblick
auf die Überführung des bestehenden ISEK in die neue Städtebauförderrichtlinie
2023, die zum 01.01.2024 in Kraft getreten ist, ist für die Anmeldung aller
investiven Maßnahmen zu einem Finanzierungsabschnitt bis zum 30.09.2025 die
Leistungsphase 6 HOAI abzuschließen. Konkret handelt es sich dabei um die
Projekte C 2.1 „Gestalterische Aufwertung der Ufertreppen an der Hessel
(Mühlensteg)“, C 3 „Gestalterische Aufwertung ‚Historische Mitte‘ (Mühlenplatz,
Kirchenumfeld)“ sowie C 4 „Gestalterische Aufwertung Hauptgeschäftsstraßen“.
Die konsumtiven und investiven Maßnahmen sind aus der Anlage im Detail
ersichtlich. Die Aufstellung der erforderlichen Planungen ist neben der reinen
Planungsleistung mit umfangreichen Bürgerbeteiligungen bzw. vorbereitenden
Wettbewerben verbunden. Im Weiteren sind bei der Diskussion der Projekte auch
verkehrliche Belange für die Projekte C 3 und C 4 stärker in das Blickfeld
gerückt, so Herr Middendorf. Eine ausreichende Berücksichtigung und Beratung
dieser Belange sowie der Belange der Bürgerschaft sind in diesem kurzen Zeitfenster
nicht zielführend umsetzbar. Bei einer Weiterführung des derzeitigen ISEK und
einer planmäßigen Umsetzung der investiven Maßnahmen gilt für diese eine
Zweckbindung von 20 Jahren nach Abschluss der baulichen Maßnahmen. Bei einem
planmäßigen Abschluss der Umgestaltung der Hauptgeschäftsstraßen im Jahr 2030
würde die Zweckbindung bis 2050 andauern. Eine erneute grundsätzliche
Umstrukturierung der betreffenden Bereiche ist ohne eine teilweise
Rückforderung von Fördermitteln nicht möglich. Dementsprechend erscheint eine
zielführende Erarbeitung und Berücksichtigung der vorgenannten Belange unter
aktiver Einbindung der Bürgerschaft sinnvoll. Seitens der Verwaltung wird
angeregt einen Rückzug des aktuellen ISEK „Stadtmitte Sassenberg“ aus der
Städtebauförderung zu erörtern. Herr Middendorf führt aus, dass durch einen
Verzicht auf die aktuell bewilligten Mittel aus der Städtebauförderung
ausreichend Zeit für eine Überarbeitung des ISEK anhand der bereits gewonnen
Erkenntnisse geschaffen werden soll.