Im Sommer 2023
wurde das Ingenieurbüro Richters & Hüls aus Ahaus mit einer
Geruchsberechnung auf Grundlage der nach Aktenlage genehmigten Tierplatzahlen
der umliegenden Tierhaltungsbetriebe beauftragt. Eine Vorstellung der
Ergebnisse aus der Geruchsberechnung übernimmt Herr Feldhaus vom Ingenieurbüro
Richters & Hüls.
Herr Middendorf
berichtet, dass es sich nach Rücksprache mit der Unteren
Immissionsschutzbehörde des Kreises Warendorf zu den Ergebnissen der
überschlägigen Geruchsberechnung empfiehlt, eine Rastermessung gem. DIN EN
16841 Teil 1 zur Ermittlung der tatsächlichen Geruchsimmissionssituation
durchzuführen. Hierfür werden über einen Zeitraum von einem halben Jahr (ca.
Mitte Juli 2024 - Januar 2025) an vorgegebenen Messpunkten von geschulten
Prüfern die Geruchswahrnehmungen dokumentiert. Da das Ingenieurbüro Richters
& Hüls eine solche Geruchsbegehung nicht durchführt, wurde das Büro Fides
Immissionsschutz & Umweltgutachter GmbH aus Lingen hiermit beauftragt, so
Herr Middendorf.
Im Folgenden
stellt Herr Brömmelhaus vom Ingenieurbüro Richters & Hüls, Ahaus, anhand
einer Präsentation die Geruchsberechnungsergebnisse im Detail vor. Anschließend
werden Rückfragen aus dem Ortsausschuss von der Verwaltung und Herrn
Brömmelhaus beantwortet.