Sitzung: 21.03.2024 Infrastrukturausschuss
Beschluss: Beschluss mit Abstimmung
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 60/848/2024
Nach einer kurzen Diskussion ergeht mit einer
Enthaltung und 13 Ja-Stimmen folgender Beschluss:
„Um die städtebaulichen Voraussetzungen für eine
Innenverdichtung im rückwärtigen Grundstücksbereich Kiärkenkamp 10 (Gemarkung
Sassenberg, Flur 21, Flurstück 1026) zu ermöglichen und damit dem
ressourcenschonenden Umgang mit Grund und Boden Rechnung zu tragen, soll der
rechtsverbindliche Bebauungsplan ,Graffelder Esch´ geändert werden. Die
Festsetzungen sollen dabei eine behutsame Nachverdichtung unter
Berücksichtigung der angrenzenden Gartenbereiche gewährleisten.
Die Verwaltung wird beauftragt einen entsprechenden
Bebauungsplanentwurf zu fertigen. Das Bebauungsplanänderungsverfahren erfolgt
im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB). Aufgrund der
Kleinräumigkeit des Änderungsbereiches wird auf die frühzeitige
Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der
Täger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet. Die Verwaltung
wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. §
4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“
Herr Middendorf führt aus, dass mit Schreiben vom
31.01.2023 eine Änderung des Bebauungsplanes SBG Nr. 11 „Graffelder Esch“ für
das Grundstück Kiärkenkamp 10 beantragt wurde. Der Antragsteller beabsichtigt
im rückwärtigen Gartenbereich seines Grundstückes ein weiteres Wohngebäude zu
errichten. Hierfür wurde bereits ein eigenständiges Grundstück mit einer Fläche
von 564 m² gebildet, welches über die Greffener Straße erschlossen wird.
Das im rechtskräftigen Bebauungsplan zur westlich
angrenzenden Straße „Kiärkenkamp“ ausgerichtete bestehende Baufenster setzt das
Grundstück als allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer eingeschossigen Bauweise
in Einzel- oder Doppelhausbebauung und einer Dachneigung von 30°-50° sowie
einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von
0,4 fest, so Herr Middendorf.
Da das Grundstück als Nachverdichtungspotenzial
gesehen wird, empfiehlt die Verwaltung dem Wunsch des Antragstellers zu folgen
und zur Schaffung einer zusätzlichen Wohnbaufläche dem Bebauungsplan SBG Nr. 11
„Graffelder Esch“ einer 8. Änderung zu unterziehen. Um die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für diese Nachverdichtung zu ermöglichen, ist die Ausweisung
einer überbaubaren Fläche mit entsprechenden Festsetzungen notwendig. Die
Festsetzungen sollen sich hierbei zwar an der Bestandsbebauung orientieren,
gleichzeitig aber auch eine behutsame Nachverdichtung unter Berücksichtigung
der angrenzenden Gartenbereiche gewährleisten.