Beschluss: Einstimmiger Beschluss

Es ergeht folgender einstimmiger Beschluss:

 

„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ‚Poggenbrook´ wird im Rahmen einer 18. Änderung wie nachfolgend aufgeführt geändert:

 

-      die GRZ wird, wie bereits beschlossen, von 0,4 auf 0,6 erhöht

-      die Dachneigung wird entsprechend des ermittelten Bestands angepasst

 

Das weitere Verfahren richtet sich nach dem Beschluss des Infrastrukturausschusses vom 31.08.2023 – Pkt. 13 d. N – wonach die Verwaltung beauftragt ist die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“


Herr Middendorf erinnert an den gefassten Beschluss des Infrastrukturausschusses vom 31.08.2023 – Pkt. 13 d. N. -  zur 18. Änderung des Bebauungsplanes SBG Nr. 5 „Poggenbrook“. Im Zuge der Erarbeitung der Planunterlagen ist sowohl bei der Dachneigung als auch bei der GRZ eine Diskrepanz zwischen dem derzeitigen Bestand und den Festsetzungen des Bebauungsplanes aufgefallen. Die Diskrepanz hinsichtlich der GRZ sollte durch die bereits beschlossene Erhöhung auf 0,6 beseitigt werden können. Die vorhandenen Dachneigungen der Bestandsgebäude entlang des Klingenhagen variieren erheblich. Die beschlossene geänderte Dachneigung von 20° – 30° entspricht oftmals nicht dem Bestand. Sowohl die Dachneigungen als auch die Firsthöhen sollen im Laufe des Planverfahrens ermittelt werden, wodurch weiterhin eine konkrete Dachneigung festgesetzt werden soll, die dann dem ermittelten Bestand entspricht, so Herr Middendorf.