Es
ergeht folgender einstimmiger Beschluss:
„Der
rechtsverbindliche Bebauungsplan ‚Poggenbrook´ wird im Rahmen einer 18.
Änderung wie nachfolgend aufgeführt geändert:
-
die GRZ wird, wie bereits beschlossen, von 0,4 auf 0,6 erhöht
-
die Dachneigung wird entsprechend des ermittelten Bestands angepasst
Das weitere Verfahren richtet sich nach dem Beschluss des
Infrastrukturausschusses vom 31.08.2023 – Pkt. 13 d. N – wonach die Verwaltung
beauftragt ist die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. §
4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“
Herr Middendorf erinnert an den gefassten Beschluss des
Infrastrukturausschusses vom 31.08.2023 – Pkt. 13 d. N. - zur 18. Änderung des Bebauungsplanes SBG Nr.
5 „Poggenbrook“. Im Zuge der Erarbeitung der Planunterlagen ist sowohl bei der
Dachneigung als auch bei der GRZ eine Diskrepanz zwischen dem derzeitigen
Bestand und den Festsetzungen des Bebauungsplanes aufgefallen. Die Diskrepanz
hinsichtlich der GRZ sollte durch die bereits beschlossene Erhöhung auf 0,6
beseitigt werden können. Die vorhandenen Dachneigungen der Bestandsgebäude
entlang des Klingenhagen variieren erheblich. Die beschlossene geänderte
Dachneigung von 20° – 30° entspricht oftmals nicht dem Bestand. Sowohl die
Dachneigungen als auch die Firsthöhen sollen im Laufe des Planverfahrens
ermittelt werden, wodurch weiterhin eine konkrete Dachneigung festgesetzt
werden soll, die dann dem ermittelten Bestand entspricht, so Herr Middendorf.