Es ergeht folgender einstimmiger Beschluss:
„Der Bebauungsplan FT Nr. 29 soll entsprechend
seiner Zielsetzung den Titel ,Agri-PV Heidelbeerhof´ erhalten.
Das weitere Verfahren richtet sich nach dem
Beschluss des Infrastrukturausschusses des Rates der Stadt Sassenberg vom
06.06.2023 - Pkt. 8 d. N. – wonach die Verwaltung beauftragt ist, die
frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB i.V.m. § 4 (1) BauGB sowie die
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB i.V.m § 4 (2) BauGB
durchzuführen.“
Herr Middendorf erinnert an den Beschluss des
Infrastrukturausschusses vom 06.06.2023 – Pkt. 8 d. N. – zur Ausweisung einer
Agri-Photovoltaikanlage (Agri-PV) über einer bestehenden Heidelbeerkultur. Da
Agri-Photovoltaikanlagen gem. § 35 BauGB nicht „privilegiert“ sind und somit im
Außenbereich baurechtlich unzulässig sind, ist die Aufstellung eines
Bebauungsplanes zur Verwirklichung des Vorhabens zwingend notwendig. Ziel der
vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung ist die Festsetzung als Sonderbaufläche/Sondergebiet
mit der Zweckbestimmung „Agri-Photovoltaikanlage“. Die Änderung des
Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren, so Herr Middendorf. Zudem
soll der Bebauungsplan entsprechend seiner Zielsetzung den Titel „Agri-PV
Heidelbeerhof“ erhalten.
Herr Middendorf verweist auf die Präsentation im
Ortsauschuss durch Frau Sportelli vom Planungsbüro Tischmann Loh & Partner
Stadtplaner PartBmbB aus Rheda-Wiedenbrück, die den Planentwurf vorgestellt
hat.