Beschluss: Einstimmiger Beschluss

Es ergeht folgender einstimmiger Beschluss:

 

„Der Bebauungsplan FT Nr. 29 soll entsprechend seiner Zielsetzung den Titel ,Agri-PV Heidelbeerhof´ erhalten.

 

Das weitere Verfahren richtet sich nach dem Beschluss des Infrastrukturausschusses des Rates der Stadt Sassenberg vom 06.06.2023 - Pkt. 8 d. N. – wonach die Verwaltung beauftragt ist, die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB i.V.m. § 4 (1) BauGB sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB i.V.m § 4 (2) BauGB durchzuführen.“


Herr Middendorf erinnert an den Beschluss des Infrastrukturausschusses vom 06.06.2023 – Pkt. 8 d. N. – zur Ausweisung einer Agri-Photovoltaikanlage (Agri-PV) über einer bestehenden Heidelbeerkultur. Da Agri-Photovoltaikanlagen gem. § 35 BauGB nicht „privilegiert“ sind und somit im Außenbereich baurechtlich unzulässig sind, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Verwirklichung des Vorhabens zwingend notwendig. Ziel der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung ist die Festsetzung als Sonderbaufläche/Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Agri-Photovoltaikanlage“. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren, so Herr Middendorf. Zudem soll der Bebauungsplan entsprechend seiner Zielsetzung den Titel „Agri-PV Heidelbeerhof“ erhalten.

 

Herr Middendorf verweist auf die Präsentation im Ortsauschuss durch Frau Sportelli vom Planungsbüro Tischmann Loh & Partner Stadtplaner PartBmbB aus Rheda-Wiedenbrück, die den Planentwurf vorgestellt hat.