Im Sommer 2023
wurde das Ingenieurbüro Richters & Hüls aus Ahaus mit einer
Geruchsberechnung auf Grundlage der nach Aktenlage genehmigten Tierplatzahlen
der umliegenden Tierhaltungsbetriebe beauftragt. Herr Middendorf berichtet,
dass es sich nach Rücksprache mit der Unteren Immissionsschutzbehörde des Kreis
Warendorfs zu den Ergebnissen der überschlägigen Geruchsberechnung empfiehlt,
eine Rastermessung gem. DIN EN 16841 Teil 1 zur Ermittlung der tatsächlichen
Geruchsimmissionssituation durchzuführen. Hierfür werden über einen Zeitraum
von einem halben Jahr (ca. Mitte Juli 2024 - Januar 2025) an vorgegebenen
Messpunkten von geschulten Prüfern die Geruchswahrnehmungen dokumentiert. Da
das Ingenieurbüro Richters & Hüls eine solche Geruchsbegehung nicht
durchführt, wurde das Büro Fides Immissionsschutz & Umweltgutachter GmbH
aus Lingen hiermit beauftragt. Die Kosten für diese umfängliche Untersuchung
belaufen sich auf gut 33.500,00 €, so Herr Middendorf.