Beschluss: Kenntnis genommen

Angesichts der seinerzeit für den Westen von Füchtorf durchgeführten Geruchsimmissionsbetrachtung, die eine Wohnbauentwicklung wegen der hohen Geruchsbelastungen für die westliche Ortslage ausschloss, ist man seither in Anbetracht der im Gutachten dargestellten in Richtung Osten sinkenden Immissionswerte davon ausgegangen, dass eine Wohnbauentwicklung im Osten von Füchtorf möglich sei, so Herr Middendorf. Seitens der Unteren Immissionsschutzbehörde des Kreis Warendorfs wurde jedoch angemerkt, dass eine konkrete Beurteilung, ob für das geplante Wohngebiet die Richtwerte der Geruchsimmission-Richtlinie (GIRL) unter Berücksichtigung der Vorbelastung der umliegenden Tierhaltungsbetriebe eingehalten sind, erst durch Vorlage eines Geruchsgutachtens möglich ist.

 

Im Sommer 2023 wurde das Ingenieurbüro Richters & Hüls aus Ahaus mit einer Geruchsberechnung auf Grundlage der nach Aktenlage genehmigten Tierplatzahlen der umliegenden Tierhaltungsbetriebe beauftragt. Herr Middendorf berichtet, dass es sich nach Rücksprache mit der Unteren Immissionsschutzbehörde des Kreis Warendorfs zu den Ergebnissen der überschlägigen Geruchsberechnung empfiehlt, eine Rastermessung gem. DIN EN 16841 Teil 1 zur Ermittlung der tatsächlichen Geruchsimmissionssituation durchzuführen. Hierfür werden über einen Zeitraum von einem halben Jahr (ca. Mitte Juli 2024 - Januar 2025) an vorgegebenen Messpunkten von geschulten Prüfern die Geruchswahrnehmungen dokumentiert. Da das Ingenieurbüro Richters & Hüls eine solche Geruchsbegehung nicht durchführt, wurde das Büro Fides Immissionsschutz & Umweltgutachter GmbH aus Lingen hiermit beauftragt. Die Kosten für diese umfängliche Untersuchung belaufen sich auf gut 33.500,00 €, so Herr Middendorf.