Beschluss: Kenntnis genommen

Bürgermeister Uphoff führt aus, dass die aktuelle Rechtsprechung des EuGHs zur EU-Umgebungslärmrichtlinie für die 4. Runde der Lärmaktionsplanung neue Regelungen auslöst. Demnach sind überall dort, wo Lärm kartiert wurde Lärmaktionsplanungen zu erstellen. Die Aufstellung der Lärmaktionsplanung ist dabei gänzlich unabhängig von der Höhe des Lärmpegels oder der Lärmbetroffenheit der Bevölkerung. Herr Middendorf gibt nähere Details zur Lärmaktionsplanung und verweist darauf, dass die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Zeitraum vom 04.02.2024 bis zum 02.03.2024 erfolgen wird.

 

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.