Sitzung: 01.02.2024 Infrastrukturausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Bürgermeister Uphoff führt aus, dass die aktuelle
Rechtsprechung des EuGHs zur EU-Umgebungslärmrichtlinie für die 4. Runde der
Lärmaktionsplanung neue Regelungen auslöst. Demnach sind überall dort, wo Lärm
kartiert wurde Lärmaktionsplanungen zu erstellen. Die Aufstellung der
Lärmaktionsplanung ist dabei gänzlich unabhängig von der Höhe des Lärmpegels
oder der Lärmbetroffenheit der Bevölkerung. Herr Middendorf gibt nähere Details
zur Lärmaktionsplanung und verweist darauf, dass die erste Phase der
Öffentlichkeitsbeteiligung im Zeitraum vom 04.02.2024 bis zum 02.03.2024
erfolgen wird.
Der Ausschuss nimmt den
Bericht zur Kenntnis.