Einstimmiger Beschluss:
„Der Bürgermeister leitet
dem Rat den Entwurf des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2022 zur
Feststellung zu. Der Entwurf des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für
das Haushaltsjahr 2022 werden an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung
nach § 59 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) sowie den weiteren gesetzlichen Vorschriften verwiesen.“
Bürgermeister
Uphoff leitet dem Rat den Entwurf des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr
2022 zu und berichtet hierzu anhand der Vorlage vom 22.02.2024.