Einstimmiger Beschluss:

 

„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird wie in den Anlagen 7 und 8 dargestellt beschlossen.

 

Die 54. Änderung – Teil A des Flächennutzungsplanes wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.04.2022 (GV. NRW. Seite 916) und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite 3634) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBL 1 Nr. 394) beschlossen.

 

Die Begründung hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“


Mit Hinweis auf die Beratungen des Infrastrukturausschusses in seiner Sitzung am 01.02.2024 -Pkt. 3 d. N.- verliest StVR Middendorf den dort gefassten Beschlussvorschlag.