Sitzung: 18.01.2024 Rat der Stadt Sassenberg
Beschluss: Kenntnis genommen
Der Bürgermeister erfüllt seine jährliche
Veröffentlichungspflicht gem. § 8 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes.
Abführungspflichtige Nebeneinnahmen seien für das Jahr 2023 nicht erzielt
worden.
Der Rat nimmt den Bericht zur Kenntnis.