Beschluss: Kenntnis genommen

Der Bürgermeister erfüllt seine jährliche Veröffentlichungspflicht gem. § 8 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes. Abführungspflichtige Nebeneinnahmen seien für das Jahr 2023 nicht erzielt worden.

 

Der Rat nimmt den Bericht zur Kenntnis.