Sitzung: 06.02.2024 Betriebsausschuss für das Wasserwerk und das Abwasserwerk
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 60/843/2024
Herr
Venhaus verweist einleitend auf die bisherigen Beratungen zum Themenkomplex
„kommunales Starkregenmanagement“ in verschiedenen Sitzungen des
Betriebsausschusses für das Wasserwerk und das Abwasserwerk der Stadt
Sassenberg. In seiner Sitzung am 03.11.2023 – Pkt. 7 d. N. – hat der
Betriebsausschuss den Beschluss gefasst, dass in einem ersten Schritt die
Kanalisation der Innenstadtflächen näher betrachtet werden soll. Die Konzeption sah vor, für zwei Bereiche in
der Ortslage Sassenberg nördlich und südlich der Hessel ein Strategiekonzept
erarbeiten zu lassen. Die Beschränkung auf zwei innerstädtische Bereiche ist
vor dem Hintergrund vorgenommen worden, dass zunächst die Innenstadtflächen,
die aufgrund ihrer dichten Bebauung und geringen Retentionsflächen ein erhöhtes
Schadenspotential gegenüber den Wohngebieten aufweisen, untersucht werden
sollen.
Im Rahmen eines
Abstimmungsgespräches bei der Bezirksregierung Münster am 01.06.2023 ist das
vom Ing.-Büro Frilling+Rolfs erstellte Konzept zum Starkregenmanagement für die
Ortslage Sassenberg erörtert worden. Seitens der Vertreter der Bezirksregierung
ist darauf verwiesen worden, dass in der vorgesehenen Form eine Förderung nicht
erfolgen kann. Für eine Förderung muss der gesamte Siedlungsbereich der
Ortslage Berücksichtigung bei der Durchführung der Oberflächenabflussberechnung
und der entsprechenden Risikokartierung finden. Auf der anderen Seite werden
insbesondere die geplanten konzeptionellen Vorschläge für mögliche Maßnahmen
des baulichen Hochwasserschutzes als zu weitgehend betrachtet. Soweit die
Konzeption in diesem Sinne überarbeitet wird, ist seitens der Bezirksregierung
eine Förderung in Höhe von 50 % in Aussicht gestellt.
Zwischenzeitlich
liegen seitens des Ing.-Büro Frilling+Rolfs zur Orientierung zwei
Honorarangebote für die Aufstellung eines Strategiekonzeptes zum
Starkregenmanagement für die Stadt Sassenberg vor. Details der Angebote werden
im nichtöffentlichen Teil der Sitzung erläutert. Diese Angebote stellen sich im
Grundsatz wie folgt dar:
Angebot 1
Grundlage ist die
seinerzeitige Konzeption der Erarbeitung eines Strategiekonzeptes für zwei
Bereiche in der Ortslage Sassenberg nördlich und südlich der Hessel. Details
des Angebotes sind aus der beigefügten Aufstellung zu entnehmen. Wie bereits dargelegt,
ist nach Hinweis der Bezirksregierung eine Förderung nicht zu erwarten, da die
Vorgaben der „Arbeitshilfe kommunales Starkregenrisikomanagement NRW“ nicht
eingehalten sind. Gleiches gilt auch für die Umsetzung von Maßnahmen, die sich
aus den Empfehlungen zur Umsetzung des baulichen Hochwasserschutzes ergeben.
Angebot 2
Das Angebot 2 gliedert sich in zwei Leistungsbilder. Leistungsbild 1
beinhaltet die Aufstellung eines Konzeptes für das gesamte Stadtgebiet jedoch
ohne weiterreichende Betrachtungen zum Schutz öffentlicher Infrastruktur und
privaten Eigentums; diese sind in Leistungsbild 2 enthalten. Das Honorarangebot
für das Leistungsbild 1 ist förderfähig, so dass bei einer 50 %-igen Förderung
ein entsprechender Eigenanteil für die Stadt verbleibt.
Das für das
Leistungsbild 2 ausgewiesene Honorar ist nicht förderfähig, so dass diese
Kosten allein zu Lasten der Stadt gehen.
Die beschriebenen
Angebote 1 und 2 sind im Detail in einer ergänzenden Übersicht dargestellt, die
der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt ist.
Im Hinblick auf das Vergaberecht wäre als Voraussetzung einer Vergabe
der Ingenieurleistungen ein Angebotswettbewerb (Honorarabfrage bei einigen
einschlägigen Ing.-Büros) durchzuführen.
Nach der
„Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie“ sind
u.a. auch wasserbauliche Maßnahmen (wasserbauliche Maßnahmen zum
Hochwasserschutz, einschließlich der jeweils erforderlichen maßnahmenbezogenen
Öffentlichkeitsarbeit) förderfähig. Förderfähig sind die genannten Leistungen
jedoch nur, wenn das in der og. Arbeitshilfe beschriebene Verfahren angewandt
wird.
Nunmehr sind folgende
Handlungsalternativen denkbar:
§
Erarbeitung
eines Strategiekonzeptes für zwei Bereiche in der Ortslage Sassenberg nördlich
und südlich der Hessel; keine Förderung;
§ Erarbeitung eines Strategiekonzeptes für das
gesamte Stadtgebiet ohne weiterreichende Betrachtungen zum Schutz öffentlicher
Infrastruktur und privaten Eigentums auf Basis des Leistungsbildes 1 aus dem
Honorarangebot 2; vorab Durchführung eines Angebotswettbewerbs; Förderung 50 %;
§
Erarbeitung
eines Strategiekonzeptes für das gesamte Stadtgebiet, ergänzt um
weiterreichende Betrachtungen zum Schutz öffentlicher Infrastruktur und
privaten Eigentums auf Basis des Honorarangebotes 2 mit den Leistungsbildern 1
und 2; vorab Durchführung eines Angebotswettbewerbs; Förderung 50 % für
Leistungsbild 1.
Wie Herr Venhaus
weiter ausführt, ist die abschließende Beratung und Beschlussfassung unter
Würdigung des vorliegenden Orientierungsangebotes des Ing.-Büros Frilling+Rolfs
im nichtöffentlichen Teil der Sitzung vorgesehen.
Im Entwurf des
Wirtschaftsplanes 2024 des Abwasserwerkes ist der Ansatz für Prüfungs- und
Beratungskosten im Hinblick auf die Planungsleistungen für das Starkregenmanagement
um 40.000 € angehoben worden, so dass eine Handlungsfähigkeit gegeben ist.
Am.
Büdenbender wirft die Frage auf, ob angesichts der Komplexität der
verschiedenen Angebote eine Entscheidung über die Wahl einer der Alternativen
verschoben werden könnte bzw. eine Behandlung des Themas in der ersten Sitzung
des neuen Arbeitskreises „Umwelt – Klima – Wasser“ denkbar erscheine. Herr
Venhaus erläutert, dass im nichtöffentlichen Teil der Sitzung weitere Details
zu den Angebotsalternativen besprochen werden. Die Entscheidung über eine
Vertagung des Tagesordnungspunktes solle sodann erfolgen.