Beschluss: Anfragen liegen vor

Am. Westbrink erfragt, ob mittlerweile die Einführung einer vierten Reinigungsstufe auf den Kläranlagen in Sassenberg und Füchtorf erforderlich ist oder absehbar verpflichtenden wird. Herr Varnhorn erklärt sodann, dass derzeit keine Verpflichtung zur Einführung einer vierten Reinigungsstufe für Kläranlagen der entsprechenden Größenordnung gegeben ist. Ferner sieht die derzeit gültige Einleitungserlaubnis, die der ständigen Überwachung durch die Bezirksregierung Münster unterliegt, keine Erforderlichkeit für eine vierte Reinigungsstufe. Eine Verpflichtung seitens der Bezirksregierung Münster kann allenfalls eintreten, sofern die Einleitung einer Herabsetzung der Gewässergüte bedeutet. Eine gesetzliche Verpflichtung ist in einem Referentenentwurf zunächst nur für Kläranlagen mit einer Größe von mehr als 100.000 EW vorgesehen. Folglich ergibt sich derzeit kein Bedarf zur Erweiterung oder Modernisierung der Kläranlagen. Seitens Am. Büdenbender wird angefragt, inwiefern bei einer freiwilligen Einführung der vierten Reinigungsstufe mit einer Förderung zu rechnen sei. Herr Varnhorn erläutert, dass grundsätzlich eine Förderung in Aussicht gestellt werde, allerdings sei der Fördersatz zwischenzeitlich von anfangs 70 % auf nunmehr 30 % reduziert worden. Angesichts des erheblichen Investitionsvolumens erscheint die Förderung im Verhältnis zur eigenen Investition nicht attraktiv.

 

Am. Schöne fragt an, um welche Arbeiten es sich entlang der B475 handelt. Betriebsleiter Middendorf erklärt, dass die Westnetz dort Arbeiten am Stromnetz ausführt.

 

Am. Tarner fragt, ob die Regenrückhaltebecken auf deren Funktionsfähigkeit getestet werden, insbesondere um die Auswirkung von Sand und sonstigem Eintrag zu überprüfen. Betriebsleiter Middendorf führt aus, dass die grundsätzliche Funktionsfähigkeit der Regenrückhaltebecken anhand von vorab erstellen Versickerungsgutachten ermittelt wird. Im Weiteren führt Herr Venhaus ergänzend an, dass die Regenrückhaltebecken in regelmäßigen Abschnitten kontrolliert und gewartet werden. Sachk. Bürger Wienhold erfragt ergänzend, ob angesichts der Hochwassersituation und der andauernden Niederschläge bereits die Kapazitätsgrenzen bei den Regenrückhaltebecken erreicht wurden. Herrn Venhaus erklärt, dass die Kapazitäten mehr beansprucht wurden als bei durchschnittlichen Niederschlagsmengen. Schlussendlich verfügten die Regenrückhaltebecken jedoch immer noch über ausreichende Kapazitätsreserven.