Sitzung: 06.02.2024 Betriebsausschuss für das Wasserwerk und das Abwasserwerk
Beschluss: Anfragen liegen vor
Am.
Westbrink erfragt, ob mittlerweile die Einführung einer vierten Reinigungsstufe
auf den Kläranlagen in Sassenberg und Füchtorf erforderlich ist oder absehbar
verpflichtenden wird. Herr Varnhorn erklärt sodann, dass derzeit keine
Verpflichtung zur Einführung einer vierten Reinigungsstufe für Kläranlagen der
entsprechenden Größenordnung gegeben ist. Ferner sieht die derzeit gültige
Einleitungserlaubnis, die der ständigen Überwachung durch die Bezirksregierung
Münster unterliegt, keine Erforderlichkeit für eine vierte Reinigungsstufe.
Eine Verpflichtung seitens der Bezirksregierung Münster kann allenfalls
eintreten, sofern die Einleitung einer Herabsetzung der Gewässergüte bedeutet.
Eine gesetzliche Verpflichtung ist in einem Referentenentwurf zunächst nur für
Kläranlagen mit einer Größe von mehr als 100.000 EW vorgesehen. Folglich ergibt
sich derzeit kein Bedarf zur Erweiterung oder Modernisierung der Kläranlagen.
Seitens Am. Büdenbender wird angefragt, inwiefern bei einer freiwilligen
Einführung der vierten Reinigungsstufe mit einer Förderung zu rechnen sei. Herr
Varnhorn erläutert, dass grundsätzlich eine Förderung in Aussicht gestellt
werde, allerdings sei der Fördersatz zwischenzeitlich von anfangs 70 % auf
nunmehr 30 % reduziert worden. Angesichts des erheblichen Investitionsvolumens
erscheint die Förderung im Verhältnis zur eigenen Investition nicht attraktiv.
Am.
Schöne fragt an, um welche Arbeiten es sich entlang der B475 handelt.
Betriebsleiter Middendorf erklärt, dass die Westnetz dort Arbeiten am Stromnetz
ausführt.
Am.
Tarner fragt, ob die Regenrückhaltebecken auf deren Funktionsfähigkeit getestet
werden, insbesondere um die Auswirkung von Sand und sonstigem Eintrag zu
überprüfen. Betriebsleiter Middendorf führt aus, dass die grundsätzliche
Funktionsfähigkeit der Regenrückhaltebecken anhand von vorab erstellen
Versickerungsgutachten ermittelt wird. Im Weiteren führt Herr Venhaus ergänzend
an, dass die Regenrückhaltebecken in regelmäßigen Abschnitten kontrolliert und
gewartet werden. Sachk. Bürger Wienhold erfragt ergänzend, ob angesichts der
Hochwassersituation und der andauernden Niederschläge bereits die
Kapazitätsgrenzen bei den Regenrückhaltebecken erreicht wurden. Herrn Venhaus
erklärt, dass die Kapazitäten mehr beansprucht wurden als bei durchschnittlichen
Niederschlagsmengen. Schlussendlich verfügten die Regenrückhaltebecken jedoch
immer noch über ausreichende Kapazitätsreserven.