Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag

„Der Wirtschaftsplan des Wasserwerkes der Stadt Sassenberg für das Wirtschaftsjahr 2024 wird wie folgt festgestellt:

 

Einnahmen:                      416.000,00 €

 

Ausgaben:                        416.000,00 €

 

Der im Erfolgsplan des Wasserwerkes der Stadt Sassenberg für das Wirtschaftsjahr 2024 ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 119.300 € dient zur Einstellung in die Gewinnrücklage. Die preis- und steuerrechtlich höchstzulässige Konzessionsabgabe wird an den Haushalt der Stadt abgeführt.

 

Die Aufnahme von Krediten ist nicht vorgesehen.

 

Der Gesamtbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 50.000,00 € festgesetzt.“


Herr Venhaus verweist einleitend darauf, dass der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wasserwerk der Stadt Sassenberg für das Jahr 2024, bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan, der Stellenübersicht und der Finanzplanung in der Sitzung des Rates am 21.12.2023 eingebracht wurde.

 

Im Folgenden geht er auf die wichtigsten Veranschlagungen im Erfolgs- und Vermögensplan 2024 ein. Wie Herr Venhaus ausführt, ist der Erfolgsplan insbesondere von den Positionen Wasserverkauf bzw. Wasserbezug geprägt. Im Hinblick auf die aktuelle Entwicklung sowie korrespondierend zur Kalkulation der Wassergebühren 2024 sind im Entwurf des Wirtschaftsplanes folgende Mengen eingestellt worden:

 

Wasserbezug:                              835.000 m³

Wasserverkauf:                            820.000 m³

Davon Sonderabnehmer :           100.000 m³

 

Im Weiteren verweist er darauf, dass in Abstimmung mit dem Wasserbeschaffungsverband der vorläufige Bezugspreis von 0,94 €/m gegenüber 0,87 €/m in 2023 angesetzt wurde. Seitens des Verbandes ist ausgeführt worden, dass aufgrund der zu erwartenden Wassergelderhöhung für die Bezüge der Wasserversorgung Beckum GmbH die Anhebung erforderlich ist. Ferner führt Herr Venhaus unter Verweis auf den Bericht von Betriebsleiter Middendorf unter Pkt. 1. aus, dass das Jahresergebnis 2022 des Wasserbeschaffungsverbandes negativ ausgefallen ist. Entsprechend dem Umlageverfahren wird von den drei beteiligten Stadtwerken ein Ausgleich angefordert. Für Sassenberg war vorläufig mit einem Betrag in Höhe von rd. 74.000 € zu rechnen. Der Betrag ist als Nachberechnung unter Ziffer 4.1.2. veranschlagt.

 

Hinsichtlich der eingestellten Mengen für Sonderabnehmer von 100.000 m³ erklärt Herr Venhaus, dass die vergünstigte Abgabe von Wasser an Sonderabnehmer durch die Satzung zur 35. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Sassenberg vom 20.11.2023 ersatzlos gestrichen wurde, sodass diese Regelung zukünftig entfällt. Die weiterhin eingestellte Abgabemenge wird zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen benötigt, da der letzte noch gültige Vertrag erst zum 31.12.2025 ausläuft.

 

Herr Venhaus geht anschließend auf die Unterhaltung der Verteilungsanlagen ein. Der Ansatz für die Unterhaltung des Rohrnetzes und der Hausanschlüsse wurde aufgrund der Materialpreisentwicklung um 2.000 € auf 30.000 € angehoben. In diesem Jahr steht der turnusmäßige Austausch von rd. 440 Wassermessern gegenüber knapp 500 in 2023 an. Auch in 2024 sollen die Arbeiten durch die Mitarbeiter des Wasserwerkes durchgeführt werden.

 

Auf weitere Positionen des Erfolgsplanes geht Herr Venhaus dezidiert ein. Letztlich wird von im festgehalten, dass der Jahresgewinn dem Mindesthandelsbilanz-gewinn entspricht und mit 119.300 € ermittelt wurde. Dies ermöglicht somit die Ausweisung der Konzessionsabgabe, die 2024 mit 100.000 € ermittelt wurde.

 

Im Weiteren führt Herr Venhaus aus, dass im Vermögensplan Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 416.000 € ausgewiesen sind. Die im investiven Bereich vorgesehenen Wasserleitungsmaßnahmen werden von ihm eingehend erläutert. Zur Finanzierung der Investitionen des Wirtschaftsplanes 2023 sind auch weiterhin entsprechende Darlehensaufnahmen nicht vorgesehen.

 

Es ergeht folgender einstimmiger Beschlussvorschlag: