Sitzung: 06.02.2024 Betriebsausschuss für das Wasserwerk und das Abwasserwerk
Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag
Vorlage: 60/827/2023
„Der
Wirtschaftsplan des Wasserwerkes der Stadt Sassenberg für das Wirtschaftsjahr
2024 wird wie folgt festgestellt:
Einnahmen: 416.000,00 €
Ausgaben: 416.000,00 €
Der im
Erfolgsplan des Wasserwerkes der Stadt Sassenberg für das Wirtschaftsjahr 2024
ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 119.300 € dient zur Einstellung in
die Gewinnrücklage. Die preis- und steuerrechtlich höchstzulässige
Konzessionsabgabe wird an den Haushalt der Stadt abgeführt.
Die
Aufnahme von Krediten ist nicht vorgesehen.
Der
Gesamtbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2024 zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 50.000,00 €
festgesetzt.“
Herr
Venhaus verweist einleitend darauf, dass der Entwurf des Wirtschaftsplanes für
das Wasserwerk der Stadt Sassenberg für das Jahr 2024, bestehend aus dem
Erfolgsplan, dem Vermögensplan, der Stellenübersicht und der Finanzplanung in
der Sitzung des Rates am 21.12.2023 eingebracht wurde.
Im
Folgenden geht er auf die wichtigsten Veranschlagungen im Erfolgs- und
Vermögensplan 2024 ein. Wie Herr Venhaus ausführt, ist der Erfolgsplan insbesondere
von den Positionen Wasserverkauf bzw. Wasserbezug geprägt. Im Hinblick auf die
aktuelle Entwicklung sowie korrespondierend zur Kalkulation der Wassergebühren
2024 sind im Entwurf des Wirtschaftsplanes folgende Mengen eingestellt worden:
Wasserbezug:
835.000 m³
Wasserverkauf:
820.000 m³
Davon
Sonderabnehmer : 100.000 m³
Im Weiteren
verweist er darauf, dass in Abstimmung mit dem Wasserbeschaffungsverband der
vorläufige Bezugspreis von 0,94 €/m gegenüber 0,87 €/m in 2023 angesetzt wurde.
Seitens des Verbandes ist ausgeführt worden, dass aufgrund der zu erwartenden
Wassergelderhöhung für die Bezüge der Wasserversorgung Beckum GmbH die Anhebung
erforderlich ist. Ferner führt Herr Venhaus unter Verweis auf den Bericht von
Betriebsleiter Middendorf unter Pkt. 1. aus, dass das Jahresergebnis 2022 des
Wasserbeschaffungsverbandes negativ ausgefallen ist. Entsprechend dem
Umlageverfahren wird von den drei beteiligten Stadtwerken ein Ausgleich
angefordert. Für Sassenberg war vorläufig mit einem Betrag in Höhe von rd.
74.000 € zu rechnen. Der Betrag ist als Nachberechnung unter Ziffer 4.1.2.
veranschlagt.
Hinsichtlich
der eingestellten Mengen für Sonderabnehmer von 100.000 m³ erklärt Herr
Venhaus, dass die vergünstigte Abgabe von Wasser an Sonderabnehmer durch die
Satzung zur 35. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur
Wasserversorgungssatzung der Stadt Sassenberg vom 20.11.2023 ersatzlos gestrichen
wurde, sodass diese Regelung zukünftig entfällt. Die weiterhin eingestellte
Abgabemenge wird zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen benötigt, da der
letzte noch gültige Vertrag erst zum 31.12.2025 ausläuft.
Herr
Venhaus geht anschließend auf die Unterhaltung der Verteilungsanlagen ein. Der
Ansatz für die Unterhaltung des Rohrnetzes und der Hausanschlüsse wurde
aufgrund der Materialpreisentwicklung um 2.000 € auf 30.000 € angehoben. In
diesem Jahr steht der turnusmäßige Austausch von rd. 440 Wassermessern gegenüber
knapp 500 in 2023 an. Auch in 2024 sollen die Arbeiten durch die Mitarbeiter
des Wasserwerkes durchgeführt werden.
Auf weitere
Positionen des Erfolgsplanes geht Herr Venhaus dezidiert ein. Letztlich wird
von im festgehalten, dass der Jahresgewinn dem Mindesthandelsbilanz-gewinn
entspricht und mit 119.300 € ermittelt wurde. Dies ermöglicht somit die
Ausweisung der Konzessionsabgabe, die 2024 mit 100.000 € ermittelt wurde.
Im Weiteren
führt Herr Venhaus aus, dass im Vermögensplan Einnahmen und Ausgaben in Höhe
von 416.000 € ausgewiesen sind. Die im investiven Bereich vorgesehenen
Wasserleitungsmaßnahmen werden von ihm eingehend erläutert. Zur Finanzierung
der Investitionen des Wirtschaftsplanes 2023 sind auch weiterhin entsprechende
Darlehensaufnahmen nicht vorgesehen.
Es ergeht
folgender einstimmiger Beschlussvorschlag: