Es ergeht folgender einstimmiger Beschluss:
„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan
,Gewerbegebiet Wöste´, 9. vereinfachte Änderung wird für den Bereich Gemarkung
Sassenberg, Flur 21, Flurstücke 146 und 888 geändert. Die 10. vereinfachte
Änderung umfasst die Erweiterung der überbaubaren Fläche für die beiden o.g.
Flurstücke sowie die Begrenzung der maximalen Gebäudehöhe für einen Teilbereich
des Flurstücks 146. Die Verwaltung wird
beauftragt, einen entsprechenden Bebauungsplanentwurf zu fertigen. Das
Bebauungsplanänderungsverfahren erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13
Baugesetzbuch (BauGB). Aufgrund der Kleinräumigkeit des Änderungsbereiches wird
auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2
BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“
Herr Middendorf führt aus, dass mit der Änderung
die planungsrechtliche Grundlage für die Erweiterungsabsichten eines
Gewerbebetriebes geschaffen werden sollen, um damit den Betriebsstandort
zukunftsfähig zu gestalten. Der Änderungsantrag beinhaltet die Verschiebung der
südlichen Baugrenze für die Flurstücke 146 und 888 bis auf 3,0 m an die
öffentliche Verkehrsfläche. Darüber hinaus wird auf dem Flurstück 146 im
Bereich zwischen der vorhandenen Lagerhalle und der neuen Baugrenze die
maximale Gebäudehöhe auf 15,00 m begrenzt.