Beschluss: Einstimmiger Beschluss

Es ergeht folgender einstimmiger Beschluss:

 

„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ,Gewerbegebiet Wöste´, 9. vereinfachte Änderung wird für den Bereich Gemarkung Sassenberg, Flur 21, Flurstücke 146 und 888 geändert. Die 10. vereinfachte Änderung umfasst die Erweiterung der überbaubaren Fläche für die beiden o.g. Flurstücke sowie die Begrenzung der maximalen Gebäudehöhe für einen Teilbereich des Flurstücks 146.  Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Bebauungsplanentwurf zu fertigen. Das Bebauungsplanänderungsverfahren erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB). Aufgrund der Kleinräumigkeit des Änderungsbereiches wird auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“


Herr Middendorf führt aus, dass mit der Änderung die planungsrechtliche Grundlage für die Erweiterungsabsichten eines Gewerbebetriebes geschaffen werden sollen, um damit den Betriebsstandort zukunftsfähig zu gestalten. Der Änderungsantrag beinhaltet die Verschiebung der südlichen Baugrenze für die Flurstücke 146 und 888 bis auf 3,0 m an die öffentliche Verkehrsfläche. Darüber hinaus wird auf dem Flurstück 146 im Bereich zwischen der vorhandenen Lagerhalle und der neuen Baugrenze die maximale Gebäudehöhe auf 15,00 m begrenzt.