Sitzung: 01.02.2024 Infrastrukturausschuss
Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag
Vorlage: 60/832/2024
Es ergeht folgender einstimmiger
Beschlussvorschlag:
„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen
gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4
Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird wie in den Anlagen 1 und 2 dargestellt
beschlossen.
Die 54. Änderung – Teil A des Flächennutzungsplanes
wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV.
NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.04.2022 (GV. NRW. Seite 916)
und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017
(BGBL 1 Seite 3634) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom
20.12.2023 (BGBL 1 Nr. 394) beschlossen.
Die Begründung hat an der Beschlussfassung
teilgehabt.“
Herr Middendorf ruft den Beschluss des
Infrastrukturausschusses vom 21.11.2019 zur 54. Änderung des
Flächennutzungsplanes in Erinnerung, mit dem drei Bereiche (zwei Gewerbeflächen
und eine Wohnbaufläche) in der Ortslage Sassenberg geändert werden sollen, um
bauleitplanerisch gesicherte Flächenreserven, die absehbar nicht einer
entsprechenden Nutzung zugeführt werden, wieder in landwirtschaftliche Fläche
umzuplanen bzw. die planungsrechtliche Voraussetzungen für eine wohnbauliche
Entwicklung zu schaffen.
Mit Blick auf die derzeitige Nachfrage nach
Wohnraum und der vorhandenen Altlastenproblematik auf der Gewerbefläche südlich
der Straße „Zum Hilgenbrink“ wurde die 54. Änderung nach der frühzeitigen
Beteiligung in Teil A (Rücknahme der Gewerbefläche südlich der B 513) und Teil
B (Änderung der Gewerbefläche südlich der Straße „Zum Hilgenbrink“) sowie Teil
C (Rücknahme der Wohnbaufläche nordwestlich der Versmolder Straße“) unterteilt.
Die Durchführung der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes – Teil B wird derzeit
zurückgestellt, um die Möglichkeit zu wahren, die Rücknahme der Wohnbaufläche
an die Nachfragesituation anzupassen sowie die Inanspruchnahme der
Gewerbefläche südlich der B 513 betrachtet. Ziel der 54. Änderung – Teil A ist
es, eine bisher als gewerbliche Baufläche dargestellte Fläche im Süden der
Ortslage Sassenberg zurückzunehmen und entsprechend der derzeitigen Nutzung als
Fläche für die Landwirtschaft darzustellen. Durch den sich daraus ergebenden
Flächentausch wird dem Ziel einer bedarfsgerechten Inanspruchnahme von
Bauflächen Rechnung getragen.
Herr Middendorf berichtet, dass die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB in
der Zeit vom 07.11.2022 bis einschließlich zum 07.12.2022 stattgefunden hat und
die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
in der Zeit vom 30.10.2023 bis einschließlich zum 30.11.2023. In dieser Zeit
haben sich die Thyssengas GmbH, das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz
und Dienstleistungen der Bundeswehr, die Abteilung Netzplanung der Westnetz
GmbH, der LWL-Archäologie für Westfalen sowie die Vodafone West GmbH mit einer
Stellungnahme gemeldet.