Einstimmiger
Beschluss:
„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen
gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB sowie gem. § 3 Abs. 2 BauGB
i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird wie in den Anlagen 6
und 7 dargestellt beschlossen.
Die Änderung des
Bebauungsplanes ‚Erholungsgebiet Feldmark – Detailplan 4´ wird gem. §§ 7 und 41
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 13.04.2022 (GV. NRW. Seite 490) und der §§ 1 und 10
BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite 3634)
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.01.2023 (BGBL 1 Nr. 6) als
Satzung beschlossen.
Die Begründung hat an der
Beschlussfassung teilgehabt.“
StVR
Middendorf geht auf die zuletzt geführten Beratungen des
Infrastrukturausschusses in seiner Sitzung am 06.06.2023 -Pkt. 10 d. N.- ein
und verliest den dort gefassten Beschlussvorschlag.