Einstimmiger
Beschluss:
„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen
gem. § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB sowie § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m.
§ 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird wie in den Anlagen 4 und 5
dargestellt beschlossen.
Die Änderung des
Bebauungsplanes ‚Poggenbrook´ wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom
13.04.2022 (GV. NRW. Seite 490) und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite 3634) zuletzt geändert durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 04.01.2023 (BGBL 1 Nr. 6) als Satzung beschlossen.
Die Begründung hat an der
Beschlussfassung teilgehabt.“
Anhand
der Vorlage vom 10.05.2023 und unter Hinweis auf die Beratungen in der Sitzung
des Infrastrukturausschusses am 06.06.2023 -Pkt. 9 d. N.- verliest StVR
Middendorf den dort gefassten Beschlussvorschlag.