Einstimmiger
Beschluss:
„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen
gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4
Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird wie in den Anlagen 2 und 3 dargestellt
beschlossen.
Die 53. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gem.
§§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW.
2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.04.2022 (GV. NRW. Seite 916) und
der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1
Seite 3634) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.01.2023 (BGBL
1 Nr. 6) beschlossen.
Die Begründung hat an der Beschlussfassung
teilgehabt.“
Unter Verweis auf die
Beratungen des Infrastrukturausschusses in seiner Sitzung am 06.06.2023 -Pkt. 6
d. N.- verliest StVR Middendorf den gefassten Beschlussvorschlag.