Sitzung: 13.06.2023 Betriebsausschuss für das Wasserwerk und das Abwasserwerk
Beschluss: Beschluss mit Abstimmung
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2, Enthaltungen: 1
Vorlage: 60/737/2023
„Der
Antrag von Am. Prof. Dr. Degen auf Unterbrechung der Sitzung gem. § 13 Abs. 1
S. 1 und 2 lit. e) Alt. 1 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse
der Stadt Sassenberg wird abgelehnt.“
Der
Vorsitzende erläutert ergänzend zum Abstimmungsergebnis, dass die Stadt
Sassenberg sich in den Bereichen Nachhaltigkeit und Klimaschutz bereits
weitreichend einbringt. Gleichwohl führt er an, dass der zukunftsgerechte
Umgang mit Wasser weiter zu betrachten ist und schlägt diesbezüglich einen
interfraktionellen Austausch vor. Am. Büdenbender konkretisiert den
Betrachtungsrahmen und führt an, dass insbesondere die Einsparmöglichkeiten zu
eruieren sind. Nach kurzen Wortmeldungen seitens der Ausschussmitglieder und
einem grundsätzlichen Lob für bürgerschaftliches Engagement fährt der
Vorsitzende mit dem Tagesordnungspunkt fort.
Der
Vorsitzende lässt nunmehr über den Vorschlag der Verwaltung abstimmen.
Mit
neun Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und einer Enthaltung ergeht folgender
Beschluss:
„Die Anregungen aus dem Bürgerantrag gemäß § 6 der Hauptsatzung der Stadt Sassenberg auf Überprüfung und Neuberechnung der hydrogeologischen Rahmenbedingungen für die Wasserförderung des Wasserbeschaffungsverbandes Sassenberg-Versmold-Warendorf des Vereins „Bürger mit Wirkung“ u. a. vom 26.11.2022 werden insoweit sie die Zuständigkeit des Wasserwerkes der Stadt Sassenberg betreffen, zur Kenntnis genommen. Die Betriebsleitung wird beauftragt, zeitnah die Vorbereitungen für die zum 31.01.2025 anstehende Fortschreibung des Wasserversorgungskonzeptes aufzunehmen.“
Betriebsleiter
Middendorf verweist eingangs darauf, dass der vorgenannte Bürgerantrag vom
Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt Sassenberg in seiner Sitzung am
31.01.2023 –Pkt. 6 d. N.- zur weiteren Beratung an den Betriebsausschuss für
das Wasserwerk und Abwasserwerk verwiesen wurde. Im Anschluss verließt
Betriebsleiter Middendorf die Verwaltungsvorlage vom 17.05.2023.
Der
Vorsitzende führt anschließend aus, dass Frau Dr. Lutzer vom Verein „Bürger mit
Wirkung“ als Antragstellerin beabsichtigt vor dem Ausschuss zu sprechen und zu
diesem Zweck beantragen möchte, die Sitzung nunmehr zu unterbrechen. Ferner
verweist der Vorsitzende auf § 13 Abs. 1 S. 1 und 2 lit. e) Alt. 1 der
Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Sassenberg, wonach
ein Antrag auf Unterbrechung der Sitzung nur von Ausschussmitgliedern gestellt
werden kann.
Am.
Prof. Dr. Degen stellt sodann einen Antrag zur Geschäftsordnung gem. § 13 Abs.
1 S. 1 und 2 lit. e) Alt. 1 der Geschäftsordnung auf Unterbrechung der Sitzung,
um Frau Dr. Lutzer vor dem Ausschuss sprechen zu lassen. Der Vorsitzende lässt
gem. § 13 Abs. 2 S. 1 und 2 der Geschäftsordnung über den Antrag von Am. Prof.
Dr. Degen abstimmen.
Mit
drei Ja-Stimmen und neun Nein-Stimmen ergeht folgender Beschluss:
„Der
Antrag von Am. Prof. Dr. Degen auf Unterbrechung der Sitzung gem. § 13 Abs. 1
S. 1 und 2 lit. e) Alt. 1 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse
der Stadt Sassenberg wird abgelehnt.“
Der
Vorsitzende erläutert ergänzend zum Abstimmungsergebnis, dass die Stadt
Sassenberg sich in den Bereichen Nachhaltigkeit und Klimaschutz bereits
weitreichend einbringt. Gleichwohl führt er an, dass der zukunftsgerechte
Umgang mit Wasser weiter zu betrachten ist und schlägt diesbezüglich einen
interfraktionellen Austausch vor. Am. Büdenbender konkretisiert den Betrachtungsrahmen
und führt an, dass insbesondere die Einsparmöglichkeiten zu eruieren sind. Nach
kurzen Wortmeldungen seitens der Ausschussmitglieder und einem grundsätzlichen
Lob für bürgerschaftliches Engagement fährt der Vorsitzende mit dem
Tagesordnungspunkt fort.
Der
Vorsitzende lässt nunmehr über den Vorschlag der Verwaltung abstimmen.
Mit
neun Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und einer Enthaltung ergeht folgender
Beschluss:
„Die Anregungen aus dem
Bürgerantrag gemäß § 6 der Hauptsatzung der Stadt Sassenberg auf Überprüfung
und Neuberechnung der hydrogeologischen Rahmenbedingungen für die
Wasserförderung des Wasserbeschaffungsverbandes Sassenberg-Versmold-Warendorf
des Vereins „Bürger mit Wirkung“ u. a. vom 26.11.2022 werden insoweit sie die
Zuständigkeit des Wasserwerkes der Stadt Sassenberg betreffen, zur Kenntnis
genommen. Die Betriebsleitung wird beauftragt, zeitnah die Vorbereitungen für
die zum 31.01.2025 anstehende Fortschreibung des Wasserversorgungskonzeptes
aufzunehmen.“