Beschluss: Beschluss mit Abstimmung

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2, Enthaltungen: 1

 

„Der Antrag von Am. Prof. Dr. Degen auf Unterbrechung der Sitzung gem. § 13 Abs. 1 S. 1 und 2 lit. e) Alt. 1 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Sassenberg wird abgelehnt.“

 

Der Vorsitzende erläutert ergänzend zum Abstimmungsergebnis, dass die Stadt Sassenberg sich in den Bereichen Nachhaltigkeit und Klimaschutz bereits weitreichend einbringt. Gleichwohl führt er an, dass der zukunftsgerechte Umgang mit Wasser weiter zu betrachten ist und schlägt diesbezüglich einen interfraktionellen Austausch vor. Am. Büdenbender konkretisiert den Betrachtungsrahmen und führt an, dass insbesondere die Einsparmöglichkeiten zu eruieren sind. Nach kurzen Wortmeldungen seitens der Ausschussmitglieder und einem grundsätzlichen Lob für bürgerschaftliches Engagement fährt der Vorsitzende mit dem Tagesordnungspunkt fort.

 

Der Vorsitzende lässt nunmehr über den Vorschlag der Verwaltung abstimmen.

 

Mit neun Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und einer Enthaltung ergeht folgender Beschluss:

 

„Die Anregungen aus dem Bürgerantrag gemäß § 6 der Hauptsatzung der Stadt Sassenberg auf Überprüfung und Neuberechnung der hydrogeologischen Rahmenbedingungen für die Wasserförderung des Wasserbeschaffungsverbandes Sassenberg-Versmold-Warendorf des Vereins „Bürger mit Wirkung“ u. a. vom 26.11.2022 werden insoweit sie die Zuständigkeit des Wasserwerkes der Stadt Sassenberg betreffen, zur Kenntnis genommen. Die Betriebsleitung wird beauftragt, zeitnah die Vorbereitungen für die zum 31.01.2025 anstehende Fortschreibung des Wasserversorgungskonzeptes aufzunehmen.“

 


Betriebsleiter Middendorf verweist eingangs darauf, dass der vorgenannte Bürgerantrag vom Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt Sassenberg in seiner Sitzung am 31.01.2023 –Pkt. 6 d. N.- zur weiteren Beratung an den Betriebsausschuss für das Wasserwerk und Abwasserwerk verwiesen wurde. Im Anschluss verließt Betriebsleiter Middendorf die Verwaltungsvorlage vom 17.05.2023.

 

Der Vorsitzende führt anschließend aus, dass Frau Dr. Lutzer vom Verein „Bürger mit Wirkung“ als Antragstellerin beabsichtigt vor dem Ausschuss zu sprechen und zu diesem Zweck beantragen möchte, die Sitzung nunmehr zu unterbrechen. Ferner verweist der Vorsitzende auf § 13 Abs. 1 S. 1 und 2 lit. e) Alt. 1 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Sassenberg, wonach ein Antrag auf Unterbrechung der Sitzung nur von Ausschussmitgliedern gestellt werden kann.

 

Am. Prof. Dr. Degen stellt sodann einen Antrag zur Geschäftsordnung gem. § 13 Abs. 1 S. 1 und 2 lit. e) Alt. 1 der Geschäftsordnung auf Unterbrechung der Sitzung, um Frau Dr. Lutzer vor dem Ausschuss sprechen zu lassen. Der Vorsitzende lässt gem. § 13 Abs. 2 S. 1 und 2 der Geschäftsordnung über den Antrag von Am. Prof. Dr. Degen abstimmen.

 

Mit drei Ja-Stimmen und neun Nein-Stimmen ergeht folgender Beschluss:

 

„Der Antrag von Am. Prof. Dr. Degen auf Unterbrechung der Sitzung gem. § 13 Abs. 1 S. 1 und 2 lit. e) Alt. 1 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Sassenberg wird abgelehnt.“

 

Der Vorsitzende erläutert ergänzend zum Abstimmungsergebnis, dass die Stadt Sassenberg sich in den Bereichen Nachhaltigkeit und Klimaschutz bereits weitreichend einbringt. Gleichwohl führt er an, dass der zukunftsgerechte Umgang mit Wasser weiter zu betrachten ist und schlägt diesbezüglich einen interfraktionellen Austausch vor. Am. Büdenbender konkretisiert den Betrachtungsrahmen und führt an, dass insbesondere die Einsparmöglichkeiten zu eruieren sind. Nach kurzen Wortmeldungen seitens der Ausschussmitglieder und einem grundsätzlichen Lob für bürgerschaftliches Engagement fährt der Vorsitzende mit dem Tagesordnungspunkt fort.

 

Der Vorsitzende lässt nunmehr über den Vorschlag der Verwaltung abstimmen.

 

Mit neun Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und einer Enthaltung ergeht folgender Beschluss:

 


„Die Anregungen aus dem Bürgerantrag gemäß § 6 der Hauptsatzung der Stadt Sassenberg auf Überprüfung und Neuberechnung der hydrogeologischen Rahmenbedingungen für die Wasserförderung des Wasserbeschaffungsverbandes Sassenberg-Versmold-Warendorf des Vereins „Bürger mit Wirkung“ u. a. vom 26.11.2022 werden insoweit sie die Zuständigkeit des Wasserwerkes der Stadt Sassenberg betreffen, zur Kenntnis genommen. Die Betriebsleitung wird beauftragt, zeitnah die Vorbereitungen für die zum 31.01.2025 anstehende Fortschreibung des Wasserversorgungskonzeptes aufzunehmen.“