Einstimmiger Beschluss:
„Der Bürgermeister leitet dem Rat den Entwurf des
Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2021 zur Feststellung zu. Der Entwurf
des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2021 werden
an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung nach § 59 Absatz 3 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sowie den weiteren
gesetzlichen Vorschriften verwiesen.“
Bürgermeister Uphoff leitet dem Rat den
Entwurf des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2021 zu und berichtet
hierzu auf der Grundlage der Vorlage vom 09.02.2023.