Sitzung: 09.02.2023 Rat der Stadt Sassenberg
Beschluss: Beschluss mit Abstimmung
Abstimmung: Ja: 27, Enthaltungen: 1
Vorlage: 60/694/2023
Mit 27 Ja-Stimmen und einer
Enthaltung wird folgender Beschluss gefasst:
„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen
gem. § 3 II BauGB i. V. m. § 4 II BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird wie
in der Anlage 12 dargestellt beschlossen.
Die Änderung des Bebauungsplanes ‚Langefort ´ gem. §
13a BauGB wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994
(GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom
13.04.2022 (GV. NRW. Seite 490) und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite 3634) zuletzt geändert durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 04.01.2023 (BGBL 1 Nr. 6) als Satzung beschlossen.
Die Begründung hat an der Beschlussfassung
teilgehabt.“
Mit Hinweis auf die zuletzt geführten
Beratungen des Rates in seiner Sitzung am 15.12.2022 -Pkt. 19 d. N.- verliest
Stadtangestellte Sarah Matthes die Verwaltungsvorlage vom 23.01.2023 im
Wortlaut.
Rm. Lentz regt an, zukünftig die Präambel
des Verwaltungsvorschlages mit dem Wortlaut „…in der jeweils gültigen Fassung“
zu fassen. Der Bürgermeister sichert eine Überprüfung zu.