Beschluss: Beschluss mit Abstimmung

Abstimmung: Ja: 28, Enthaltungen: 1

Mit 28 Ja-Stimmen und einer Enthaltung wird folgender Beschluss gefasst:

 

„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird wie in der Anlage 11 dargestellt beschlossen.

 

Die Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Robert-Linnemann-Straße“ – 1. Erweiterung, 5. Vereinfachte Änderung gem. § 13 BauGB wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.04.2022 (GV. NRW. Seite 490) und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite 3634) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.01.2023 (BGBL 1 Nr. 6) als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“


Unter Bezugnahme auf die zuletzt geführten Beratungen des Rates in seiner Sitzung am 15.12.2022 -Pkt. 20 d. N.- verliest Stadtangestellte Sarah Matthes die Verwaltungsvorlage vom 17.01.2023 im Wortlaut.

 

Im Zuge der Verlesung der Vorlage bittet Rm. Holz, P., zukünftig alle Anlagen, die im Zusammenhang mit einer Vorlage stehen, mitzusenden. Der Bürgermeister sichert dies zu.