Einstimmiger Beschluss:
„Dem SC Füchtorf von 1946 e. V. wird über die jährliche Sportförderung
hinaus ein weiterer einmaliger Zuschuss in Höhe von 27.000,00 € Euro
gewährt. Die Mittelbereitstellung erfolgt im Produkt 08.02.01 -Sportförderung-.
Zum Produkt 08.02.01 -Sportförderung- werden entsprechende überplanmäßige
Aufwendungen im Teilergebnisplan unter Ziffer 15 -Transferaufwendungen- bzw.
überplanmäßige Auszahlungen im Teilfinanzplan unter Ziffer 17 -Saldo aus lfd.
Verwaltungstätigkeit- in Höhe von jeweils 27.000,00 € genehmigt. Deckung: Minderaufwendungen und Minderauszahlungen für
Zinsen, Produkt 16.01.02 -Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft-,
Teilergebnisplan Ziffer 20 -Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen- bzw.
Teilfinanzplan Ziffer 17 -Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit-.“
Unter Bezugnahme auf die Beratungen des
Infrastrukturausschusses in seiner Sitzung am 24.02.2022 -Pkt. 12.7 d. N.-
verliest Bürgermeister Uphoff die Verwaltungsvorlage vom 18.05.2022 hinsichtlich
der Gewährung eines einmaligen Zuschusses an den SC Füchtorf im Wortlaut.