Beschluss: Einstimmiger Beschluss

Einstimmiger Beschluss:

 

„Folgende Dringlichkeitsentscheidung vom 11.05.2022 wird gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW genehmigt:

 

Zur Bereitstellung von Auszahlungsermächtigungen im laufenden Haushaltsjahr 2022 für die Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges HLF 20 für den Löschzug Füchtorf, und der technischen Anpassung in Höhe von 395.000,00 €, für die Beschaffung der Beladung des Feuerwehrfahrzeuges HLF 20 in Höhe von 68.000,00 € sowie für die Beschaffung eines Rüstsatzes für das Feuerwehrfahrzeug HLF 20 in Höhe von 34.000,00 € werden innerhalb des Produktes 02.07.01 -Feuer-und Bevölkerungsschutz-, Teilfinanzplan Ziffer 26 -Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen-, zu Investitionsnummern 02FRZ2202 -Ersatzbeschaffung HLF 20 LZ Ft.“, 02BGA2204 -Beladung HLF 20 LZ Ft.- bzw. 02BGA2202 -Besch. bewegl. Vermögen Feuerwehr- überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 395.000,00 €, 68.000,00 € bzw. 34.000,00 € genehmigt.

 

Deckung: Minderauszahlungen innerhalb des Produktes 02.07.01 -Feuer- und Bevölkerungsschutz-, Teilfinanzplan Ziffer 26 -Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen-, zu Investitionsnummern 02FRZ2201 -Ersatzbeschaffung TLF 3000 LZ Ft.- in Höhe von 114.000,00 € und 02BGA2203 -Beladung TLF 3000 LZ Ft.- in Höhe von 10.000,00 € sowie Minderauszahlungen innerhalb des Produktes 01.10.03 -Baumaßnahmen-, Teilfinanzplan Ziffer 25 -Auszahlungen für Baumaßnahmen-, zu Investitionsnummer 01TIB2103 -Außenanlagen Neubau Kindertagesst. im Sbg. Norden- in Höhe von 373.000,00 €.“


Anhand der Vorlage vom 13.05.2022 und unter Hinweis auf die Beratungen des Rates in seiner Sitzung am 05.05.2022 -Pkt. 19.1 d. N.- spricht Bürgermeister Uphoff die Bereitstellung von überplanmäßigen Auszahlungen für die Ersatzbeschaffung eines HLF 20 mit Beladung und Beschaffung eines Rüstsatzes für den Löschzug Füchtorf an. Weiter greift er die mit Rm. Philipper gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW gefasste Dringlichkeitsentscheidung vom 11.05.2022 auf.