Einstimmiger Beschluss:
„Folgende Dringlichkeitsentscheidung vom
11.05.2022 wird gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW genehmigt:
Zur Bereitstellung von
Auszahlungsermächtigungen im laufenden Haushaltsjahr 2022 für die
Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges HLF 20 für den Löschzug Füchtorf,
und der technischen Anpassung in Höhe von 395.000,00 €, für die Beschaffung der
Beladung des Feuerwehrfahrzeuges HLF 20 in Höhe von 68.000,00 € sowie für die
Beschaffung eines Rüstsatzes für das Feuerwehrfahrzeug HLF 20 in Höhe von
34.000,00 € werden innerhalb des Produktes 02.07.01 -Feuer-und
Bevölkerungsschutz-, Teilfinanzplan Ziffer 26 -Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem Anlagevermögen-, zu Investitionsnummern 02FRZ2202
-Ersatzbeschaffung HLF 20 LZ Ft.“, 02BGA2204 -Beladung HLF 20 LZ Ft.- bzw.
02BGA2202 -Besch. bewegl. Vermögen Feuerwehr- überplanmäßige Auszahlungen in
Höhe von 395.000,00 €, 68.000,00 € bzw. 34.000,00 € genehmigt.
Deckung: Minderauszahlungen innerhalb des
Produktes 02.07.01 -Feuer- und Bevölkerungsschutz-, Teilfinanzplan Ziffer 26
-Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen-, zu
Investitionsnummern 02FRZ2201 -Ersatzbeschaffung TLF 3000 LZ Ft.- in Höhe von
114.000,00 € und 02BGA2203 -Beladung TLF 3000 LZ Ft.- in Höhe von 10.000,00 €
sowie Minderauszahlungen innerhalb des Produktes 01.10.03 -Baumaßnahmen-,
Teilfinanzplan Ziffer 25 -Auszahlungen für Baumaßnahmen-, zu Investitionsnummer
01TIB2103 -Außenanlagen Neubau Kindertagesst. im Sbg. Norden- in Höhe von
373.000,00 €.“
Anhand der Vorlage vom 13.05.2022 und
unter Hinweis auf die Beratungen des Rates in seiner Sitzung am 05.05.2022 -Pkt.
19.1 d. N.- spricht Bürgermeister Uphoff die Bereitstellung von überplanmäßigen
Auszahlungen für die Ersatzbeschaffung eines HLF 20 mit Beladung und
Beschaffung eines Rüstsatzes für den Löschzug Füchtorf an. Weiter greift er die
mit Rm. Philipper gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW gefasste
Dringlichkeitsentscheidung vom 11.05.2022 auf.