Einstimmiger Beschluss:
„Über die während der
Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 3 II BauGB i. V. m. § 4 II BauGB
eingegangenen Stellungnahmen wird wie in der Anlage 6 dargestellt beschlossen.
Die Änderung des
Bebauungsplanes ,Füchtorfer Straße – nördliche Erweiterung´ gem. § 13 BauGB
wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV.
NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.04.2022 (GV. NRW. Seite 490),
und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017
(BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26.04.2022
(BGBl. I S. 674), als Satzung beschlossen.
Die Begründung hat an der
Beschlussfassung teilgehabt.“
Mit Verweis auf die Beratungen des
Infrastrukturausschusses in seiner Sitzung am 19.05.2022 -Pkt. 8 d. N.-
verliest StVR Middendorf den gefassten Beschlussvorschlag.