Einstimmiger Beschluss:
„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen
gem. § 3 II BauGB i. V. m. § 4 II BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird wie
in der Anlage 9 dargestellt beschlossen.
Die Änderung des
Bebauungsplanes ,Vennstraße´ gem. § 13 BauGB wird gem. §§ 7 und 41 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 13.04.2022 (GV. NRW. Seite 490), und der §§ 1 und 10
BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634),
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26.04.2022 (BGBl. I S. 674),
als Satzung beschlossen.
Die Begründung hat an der
Beschlussfassung teilgehabt.“
Im Hinblick auf die bisherigen Beratungen
des Infrastrukturausschusses in seiner Sitzung am 19.05.2022 -Pkt. 11 d. N.-
gibt StVR Middendorf den Beschlussvorschlag bekannt.