Einstimmiger Beschluss:
„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen
gem. § 3 II BauGB i. V. m. § 4 II BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird wie
in der Anlage 8 dargestellt beschlossen.
Die Änderung des
Bebauungsplanes ,Südlich der Christian-Rath-Straße´ gem. § 13 BauGB wird gem.
§§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW.
2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.04.2022 (GV. NRW. Seite 490), und
der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I
S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26.04.2022 (BGBl. I
S. 674), als Satzung beschlossen.
Die Begründung hat an der
Beschlussfassung teilgehabt.“
StVR Middendorf ruft zunächst die
Beratungen des Infrastrukturausschusses in seiner Sitzung am 19.05.2022 -Pkt.
10 d. N.- in Erinnerung und verliest sodann den gefassten Beschlussvorschlag.