Einstimmiger Beschluss:

 

„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 3 II BauGB i. V. m. § 4 II BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird wie in der Anlage 8 dargestellt beschlossen.

 

Die Änderung des Bebauungsplanes ,Südlich der Christian-Rath-Straße´ gem. § 13 BauGB wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.04.2022 (GV. NRW. Seite 490), und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26.04.2022 (BGBl. I S. 674), als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“


StVR Middendorf ruft zunächst die Beratungen des Infrastrukturausschusses in seiner Sitzung am 19.05.2022 -Pkt. 10 d. N.- in Erinnerung und verliest sodann den gefassten Beschlussvorschlag.