Sitzung: 19.05.2022 Infrastrukturausschuss
Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag
Vorlage: 60/608/2022
Es ergeht folgender
einstimmiger Beschlussvorschlag:
„Über
die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 II BauGB i. V. m. § 4 II
BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird wie in der Anlage 8 dargestellt
beschlossen.
Die
Änderung des Bebauungsplanes ‚Vennstraße‘ gem. § 13 BauGB wird gem. §§ 7 und 41
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 13.04.2022 (GV. NRW. Seite 490) und der §§ 1 und 10
BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite 3634)
zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10.09.2021 (BGBL 1 Seite
4147) als Satzung beschlossen.
Die
Begründung hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“
Herr
Middendorf geht anhand der Verwaltungsvorlage vom 03.05.2022 sowie der Abwägungstabelle
auf die eingegangenen Stellungnahmen im Änderungsverfahren und die
entsprechenden Abwägungsvorschläge ein. Er berichtet, dass sich die Westnetz
GmbH, das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der
Bundeswehr sowie der Kreis Warendorf mit einer gesammelten Stellungnahme
gemeldet haben. Die eingegangenen Anregungen werden zur Kenntnis genommen,
sprechen jedoch nicht gegen die Planung.