Es ergeht folgender
einstimmiger Beschluss:
„Der rechtsverbindliche
Bebauungsplan ,Sassenberg Ost´ wird für den in der Anlage 1 dargestellten
Bereich des Grundstücks Zum Hilgenbrink 55 in Sassenberg wie nachfolgend
aufgeführt geändert:
-
Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche nach Norden
Die Verwaltung wird
beauftragt, einen entsprechenden Bebauungsplanentwurf zu fertigen. Das
Bebauungsplanverfahren erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB.
Aufgrund der Kleinräumigkeit des Änderungsbereiches wird auf die frühzeitige
Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet. Die Verwaltung
wird beauftragt die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in
Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“
Anhand
der Verwaltungsvorlage vom 03.05.2022 geht Frau Matthes auf die geplante Änderung
des Bebauungsplanes „Sassenberg Ost“ ein. Es handelt sich hierbei um eine
klassische Hinterlandbebauung. Für das Vorhaben ist es nötig, die überbaubare
Fläche nach Norden auszuweiten. Frau Matthes weist darauf hin, dass inzwischen
ein bemaßter Plan vorliegt, der dem Ausschuss zur Verfügung gestellt wird.
Darüber hinaus liegen die Zustimmungen der Nachbarn bereits zum Teil vor.
Jedoch können sich während der formalen Öffentlichkeitsbeteiligung erneut alle
Nachbarn zu Wort melden und Anregungen und Bedenken vortragen.
Am.
Holz merkt an, dass bei der aktuellen Baulandentwicklung keine Nachverdichtung
verhindert werden sollte.