Beschluss: Einstimmiger Beschluss

Es ergeht folgender einstimmiger Beschluss:

 

„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ,Sassenberg Ost´ wird für den in der Anlage 1 dargestellten Bereich des Grundstücks Zum Hilgenbrink 55 in Sassenberg wie nachfolgend aufgeführt geändert:

 

-         Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche nach Norden

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Bebauungsplanentwurf zu fertigen. Das Bebauungsplanverfahren erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB. Aufgrund der Kleinräumigkeit des Änderungsbereiches wird auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet. Die Verwaltung wird beauftragt die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“


Anhand der Verwaltungsvorlage vom 03.05.2022 geht Frau Matthes auf die geplante Änderung des Bebauungsplanes „Sassenberg Ost“ ein. Es handelt sich hierbei um eine klassische Hinterlandbebauung. Für das Vorhaben ist es nötig, die überbaubare Fläche nach Norden auszuweiten. Frau Matthes weist darauf hin, dass inzwischen ein bemaßter Plan vorliegt, der dem Ausschuss zur Verfügung gestellt wird. Darüber hinaus liegen die Zustimmungen der Nachbarn bereits zum Teil vor. Jedoch können sich während der formalen Öffentlichkeitsbeteiligung erneut alle Nachbarn zu Wort melden und Anregungen und Bedenken vortragen.

 

Am. Holz merkt an, dass bei der aktuellen Baulandentwicklung keine Nachverdichtung verhindert werden sollte.