Beschluss: Kenntnis genommen

Am. Lentz merkt an, dass bei dem Bebauungsplan „Sassenberg Ost“ Festsetzungen der Vorgartengestaltung getroffen wurden. So heißt es in den textlichen Festsetzungen: „Als Vorgarteneinfriedung sind nur lebende Hecken oder sonstiges Pflanz- und Blumenmaterial bis zu einer Höhe von 0,50 m zugelassen.“ Eine solche Maßgabe stelle er sich in jedem Bebauungsplan vor. Herr Middendorf antwortet darauf, dass dies bereits vor den Kommunalwahlen Gegenstand politischer Beratungen gewesen sei. Ergebnis dieser Beratungen sei gewesen, diese Festsetzungen für jeden neuen Bebauungsplan zu prüfen. Am. Linnemann merkt an, dass in bestehenden Bebauungsplänen diesbezüglich nicht nachträglich eingegriffen werden sollte.

 

Am. Hartmann-Niemerg nimmt Bezug auf die Äußerung von Am. Lentz und merkt an, dass er sich mehr Einheitlichkeit bei den Festsetzungen von Bebauungsplänen wünscht. So sei beispielsweise im Bebauungsplan „Südlich des Antegoren“ keine Aussage zur Vorgartengestaltung getroffen, wie im zuvor angesprochenen Bebauungsplan „Sassenberg Ost“. Dafür sei hier eine Festsetzung über die Anpflanzung von Obstbäumen zu finden. Wobei auch diese nicht in anderen Bebauungsplänen zu finden sei. Bgm. Uphoff antwortet darauf, dass die textlichen Festsetzungen im Bebauungsplan „Südlich des Antegoren“ eng mit dem Kreis Warendorf abgestimmt seien.

 

Am. Schuckenberg erkundigt sich nach dem Verfahrensstand des Piratenspielplatzes am See. Bgm. Uphoff antwortet, dass zur Zeit verschiedene Gestellungsalternativen verwaltungsintern geprüft werden.