Sitzung: 19.05.2022 Infrastrukturausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Am.
Lentz merkt an, dass bei dem Bebauungsplan „Sassenberg Ost“ Festsetzungen der
Vorgartengestaltung getroffen wurden. So heißt es in den textlichen
Festsetzungen: „Als Vorgarteneinfriedung sind nur lebende Hecken oder sonstiges
Pflanz- und Blumenmaterial bis zu einer Höhe von 0,50 m zugelassen.“ Eine
solche Maßgabe stelle er sich in jedem Bebauungsplan vor. Herr Middendorf
antwortet darauf, dass dies bereits vor den Kommunalwahlen Gegenstand
politischer Beratungen gewesen sei. Ergebnis dieser Beratungen sei gewesen,
diese Festsetzungen für jeden neuen Bebauungsplan zu prüfen. Am. Linnemann
merkt an, dass in bestehenden Bebauungsplänen diesbezüglich nicht nachträglich
eingegriffen werden sollte.
Am.
Hartmann-Niemerg nimmt Bezug auf die Äußerung von Am. Lentz und merkt an, dass
er sich mehr Einheitlichkeit bei den Festsetzungen von Bebauungsplänen wünscht.
So sei beispielsweise im Bebauungsplan „Südlich des Antegoren“ keine Aussage
zur Vorgartengestaltung getroffen, wie im zuvor angesprochenen Bebauungsplan
„Sassenberg Ost“. Dafür sei hier eine Festsetzung über die Anpflanzung von
Obstbäumen zu finden. Wobei auch diese nicht in anderen Bebauungsplänen zu
finden sei. Bgm. Uphoff antwortet darauf, dass die textlichen Festsetzungen im
Bebauungsplan „Südlich des Antegoren“ eng mit dem Kreis Warendorf abgestimmt
seien.
Am.
Schuckenberg erkundigt sich nach dem Verfahrensstand des Piratenspielplatzes am
See. Bgm. Uphoff antwortet, dass zur Zeit verschiedene Gestellungsalternativen
verwaltungsintern geprüft werden.