Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag

Bei zwei Enthaltungen ergeht folgender Beschlussvorschlag:

 

„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 II BauGB i. V. m. § 4 II BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird wie in der Anlage 2 dargestellt beschlossen.

 

Die Änderung des Bebauungsplanes ‚Südlich des Antegoren‘ gem. § 13 BauGB wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.04.2022 (GV. NRW. Seite 490) und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite 3634) zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10.09.2021 (BGBL 1 Seite 4147) als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“


Anhand der Verwaltungsvorlage vom 03.05.2022 sowie der Abwägungstabelle geht Herr Middendorf auf die eingegangenen Stellungnahmen im Änderungsverfahren und die entsprechenden Abwägungsvorschläge ein. Er berichtet, dass sich die Westnetz GmbH, das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, das Dezenerat 54 für Wasserwirtschaft der Bezirksregierung Münster sowie der Kreis Warendorf mit einer gesammelten Stellungnahme gemeldet haben. Die eingegangenen Anregungen werden zur Kenntnis genommen, sprechen jedoch nicht gegen die Planung.