Sitzung: 19.05.2022 Infrastrukturausschuss
Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag
Vorlage: 60/606/2022
Bei zwei Enthaltungen ergeht
folgender Beschlussvorschlag:
„Über
die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 II BauGB i. V. m. § 4 II
BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird wie in der Anlage 7 dargestellt
beschlossen.
Die
Änderung des Bebauungsplanes ‚Südlich der Christian-Rath-Straße‘ gem. § 13
BauGB wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994
(GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom
13.04.2022 (GV. NRW. Seite 490) und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite 3634) zuletzt geändert durch
Artikel 9 des Gesetzes vom 10.09.2021 (BGBL 1 Seite 4147) als Satzung
beschlossen.
Die
Begründung hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“
Anhand der
Verwaltungsvorlage vom 03.05.2022 sowie der Abwägungstabelle geht Herr
Middendorf auf die eingegangenen Stellungnahmen im Änderungsverfahren und die
entsprechenden Abwägungsvorschläge ein. Er berichtet, dass sich die Westnetz
GmbH, das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr,
die GASCADE Gastransporte GmbH, die Handwerkskammer Münster und der Kreis
Warendorf mit einer gesammelten Stellungnahme gemeldet haben. Die eingegangenen
Anregungen werden zur Kenntnis genommen, sprechen jedoch nicht gegen die
Planung.