Einstimmiger Beschluss:
„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen
gem. § 3 I und II BauGB i. V. m. § 4 I und II BauGB eingegangenen Stellungnahmen
wird wie in der Anlage 6 dargestellt beschlossen.
Die Änderung des Bebauungsplanes ,Wasserstraße/Schürenstraße´
gem. § 13 BauGB wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994
(GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom
01.12.2021 (GV. NRW. Seite 1353) und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite 3634) zuletzt geändert durch
Artikel 9 des Gesetzes vom 10.09.2021 (BGBL 1 Seite 4147) als Satzung
beschlossen.
Die Begründung hat an der Beschlussfassung
teilgehabt.“
Unter Hinweis auf die Beratungen des
Infrastrukturausschusses in seiner Sitzung am 26.04.2022 -Pkt. 8 d. N.-
verliest Stadtangestellte Sarah Matthes die mit Schreiben vom 06.04.2022 durch
den Kreis Warendorf -Untere Wasserbehörde – Sachgebiet Wasserwirtschaft und
Gewässerschutz- zusätzlich eingegangenen Anregungen und Bedenken im
Offenlegungsverfahren.