Beschluss: Einstimmiger Beschluss

Einstimmiger Beschluss:

 

„Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses gemäß § 116a der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) für die Stadt Sassenberg für das Haushaltsjahr 2021 vorliegen. Auf die Erstellung bzw. Aufstellung eines Gesamtabschlusses für die Stadt Sassenberg für das Haushaltsjahr 2021 wird verzichtet.“


Kämmerer Guido Holtkämper geht auf der Grundlage der Vorlage vom 21.04.2022 auf einen Verzicht auf die Erstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2021 ein. Hierbei werden besonders die gesetzlichen Regelungen und Voraussetzungen und die hier relevanten Aspekte erläutert. Da das Vorliegen der Voraussetzungen nachgewiesen sei, sollte von der Befreiungsmöglichkeit von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses gemäß § 116a GO NRW für die Stadt Sassenberg für das Haushaltsjahr 2021 Gebrauch gemacht werden.