Einstimmiger Beschluss:
„Es wird festgestellt, dass die
Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines
Gesamtabschlusses gemäß § 116a der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) für die Stadt Sassenberg für das
Haushaltsjahr 2021 vorliegen. Auf die Erstellung bzw. Aufstellung eines Gesamtabschlusses
für die Stadt Sassenberg für das Haushaltsjahr 2021 wird verzichtet.“
Kämmerer Guido Holtkämper geht auf der
Grundlage der Vorlage vom 21.04.2022 auf einen Verzicht auf die Erstellung
eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2021 ein. Hierbei werden besonders
die gesetzlichen Regelungen und Voraussetzungen und die hier relevanten Aspekte
erläutert. Da das Vorliegen der Voraussetzungen nachgewiesen sei, sollte von
der Befreiungsmöglichkeit von der Pflicht zur Aufstellung eines
Gesamtabschlusses gemäß § 116a GO NRW für die Stadt Sassenberg für das
Haushaltsjahr 2021 Gebrauch gemacht werden.