Beschluss: Einstimmiger Beschluss

Die Ratsmitglieder beschließen einstimmig:

 

Dem Bürgermeister wird für den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 nach § 96 Absatz 1 Satz 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Entlastung erteilt.“


Kämmerer Guido Holtkämper gibt den Beschlussvorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses vom 05.04.2022 -Pkt. 3.3 d. N.- bekannt.