Die Ratsmitglieder
beschließen einstimmig:
„Dem
Bürgermeister wird für den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 nach
§ 96 Absatz 1 Satz 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) Entlastung erteilt.“
Kämmerer Guido Holtkämper gibt den Beschlussvorschlag
des Rechnungsprüfungsausschusses vom 05.04.2022 -Pkt. 3.3 d. N.- bekannt.