Einstimmiger Beschluss:
„Der
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 wird nach § 96 Absatz 1 Satz 1 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gemäß der Anlage 4 zu
dieser Niederschrift festgestellt. Die Feststellung bezieht die dem
Jahresabschluss gesetzlich beizufügenden Unterlagen bzw. beigefügten Anlagen
ein.
Der
Jahresüberschuss für das Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 391.994,30 € wird der Ausgleichsrücklage zugeführt.“
Mit Verweis auf die Sitzung des
Rechnungsprüfungsausschusses vom 05.04.2022 -Pkt. 3.2 d. N.- verliest Kämmerer
Guido Holtkämper den gefassten Beschlussvorschlag.