Beschluss: Einstimmiger Beschluss

Die Ratsmitglieder beschließen einstimmig:

 

„Dem Bürgermeister wird für den Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2017 nach § 116 Absatz 9 Satz 2, § 96 Absatz 1 Satz 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Entlastung erteilt.“


Kämmerer Guido Holtkämper gibt den Beschlussvorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses vom 05.04.2022 –Pkt. 2.3 d. N.- bekannt.