Die Ratsmitglieder
beschließen einstimmig:
„Dem
Bürgermeister wird für den Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2017 nach § 116 Absatz 9 Satz 2, § 96 Absatz 1 Satz 5 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Entlastung erteilt.“
Kämmerer Guido Holtkämper gibt den
Beschlussvorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses vom 05.04.2022 –Pkt. 2.3 d.
N.- bekannt.