Einstimmiger Beschluss:
„Der Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2017 wird
nach § 116 Absatz 9 Satz 2 i. V. m. § 96 Absatz 1 Satz 1 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gemäß der Anlage 3 zu
dieser Niederschrift bestätigt. Die Bestätigung bezieht die dem Gesamtabschluss
gesetzlich beizufügenden Unterlagen bzw. beigefügten Anlagen ein.
Hinsichtlich
des Gesamtjahresüberschusses für das
Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 984.292,11 € erfolgt in Höhe von 575.493,32
€ eine Zuführung zur Ausgleichsrücklage und in Höhe von 408.798,79 € eine Zuführung zur
allgemeinen Rücklage.“
Unter Bezugnahme auf die Sitzung des
Rechnungsprüfungsausschusses vom 05.04.2022 -Pkt. 2.2 d. N.- verliest Kämmerer
Guido Holtkämper den dort gefassten Beschlussvorschlag: