Beschluss: Einstimmiger Beschluss

Einstimmiger Beschluss:

 

„Der Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2017 wird nach § 116 Absatz 9 Satz 2 i. V. m. § 96 Absatz 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gemäß der Anlage 3 zu dieser Niederschrift bestätigt. Die Bestätigung bezieht die dem Gesamtabschluss gesetzlich beizufügenden Unterlagen bzw. beigefügten Anlagen ein.

 

Hinsichtlich des Gesamtjahresüberschusses für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 984.292,11 € erfolgt in Höhe von 575.493,32 € eine Zuführung zur Ausgleichsrücklage und in Höhe von 408.798,79 € eine Zuführung zur allgemeinen Rücklage.


Unter Bezugnahme auf die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 05.04.2022 -Pkt. 2.2 d. N.- verliest Kämmerer Guido Holtkämper den dort gefassten Beschlussvorschlag: