Beschluss: Einstimmiger Beschluss

Am. Holz beantragt sodann das Ende der Diskussion und die Abstimmung. Bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen ergeht folgender Beschluss:

 

„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ,Südlich der Christian-Rath-Straße´ wird für den in der Anlage 3 dargestellten Bereich des Grundstückes Gemarkung Sassenberg, Flur 16, Grundstück 325, wie nachfolgend aufgeführt geändert:

 

-        Verschiebung der überbaubaren Grundstücksfläche im südlichen Teilbereich bis auf 3,0 Meter an die Grundstücksgrenze

-        Aufhebung der südlich dargestellten Pflanzfläche

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Bebauungsplanentwurf zu fertigen. Das Bebauungsplanänderungsverfahren erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. §1 3 BauGB. Aufgrund der Kleinräumigkeit des Änderungsbereiches südlich der Christian-Rath-Straße wird auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.1 BauGB verzichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“


Unter Hinweis auf die Verwaltungsvorlage vom 03.03.2022 sowie den diesbezüglichen Lageplan geht Herr Middendorf auf die beantragte Bebauungsplanänderung ein. Er verweist darauf, dass bislang bei der Durchführung der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Südlich der Christian-Rath-Straße“ die erforderliche Verschiebung der überbaubaren Grundstücksfläche im südlichen Teilbereich bis auf 3 m an die Grundstücksgrenze keine Berücksichtigung gefunden hat. Im Hinblick auf die länger bekannte Planung liegt aus Sicht der Verwaltung ein gewisser Vertrauensschutz für den Antragsteller vor. Dies sei auch der Grund dafür, dass der Abschluss einer Kostenübernahmevereinbarung nicht vorgesehen ist.

 

In der folgenden Beratung werden Punkte wie die klaren Vorgaben des Bebauungsplanes und die Notwendigkeit der Schaffung von Mietwohnungen sowie die Beteiligung der Nachbarn im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung angesprochen.