Sitzung: 17.03.2022 Infrastrukturausschuss
Beschluss: Einstimmiger Beschluss (geändert)
Vorlage: 60/593/2022
Nach
weiterer kurzer Beratung ergeht folgender einstimmiger Beschluss:
„Die
Beschlussfassung über die vereinfachte Änderung für das Grundstück
Christian-Rath-Str. 6 in Sassenberg und der Beschluss über die
Öffentlichkeitsbeteiligung im Bereich des Bebauungsplanes „Langefort“ wird
vertagt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Bauherrn den Umfang der
erforderlichen Bebauungsplanänderung abzustimmen.“
Herr Middendorf geht auf
die Verwaltungsvorlage vom 03.03.2022 ein. Er berichtet, dass seitens des
Architekturbüros Spiekermann, Beelen, mitgeteilt worden ist, dass in Anlehnung
an die Mehrfamilienhausbebauung im südlichen Teil der Christian-Rath-Straße nunmehr
in gleicher Bauart zwei Mehrfamilienhäuser mit jeweils 10 Wohneinheiten sowie
zusätzlich 9 Wohnmobilgaragen errichtet werden sollen. Zur Verwirklichung sei
es erforderlich, die überbaubare Grundstücksfläche nach Süden hin anzupassen.
Im Rahmen des Bebauungsplanänderungsverfahrens ist eine Kostenübernahme durch
den Antragsteller vorzusehen.
Wie Herr Middendorf weiter
vorträgt, sollte für den Änderungsbereich eine Anhebung der Grundflächenzahl
(GRZ) von 0,4 auf 0,6 erfolgen. Im Rahmen der Beteiligung hat das Büro
WoltersPartner ausgeführt, dass diesem Änderungspunkt im Rahmen einer
vereinfachten Änderung nicht zugestimmt werden könne. In der Folge hat eine
interne Abstimmung zwischen dem Architekturbüro Spiekermann und dem Büro
WoltersPartner stattgefunden. Mit E-Mail vom 17.03.2022 teilt das Büro
WoltersPartner hierzu mit, dass eine Erhöhung der GRZ auf 0,5 ausreichend ist.
Da es sich um ein Verfahren zur Nachverdichtung und Innenentwicklung handelt,
kann die Änderung im Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden. In diesem
Fall kann auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit verzichtet
werden.
Am. Holz äußert sich
kritisch zu den eingeplanten Wohnmobilstellgaragen hinsichtlich möglicher
Verkehrs- und Lärmentwicklung gerade unter Berücksichtigung der benachbarten
Einfamilienhausbebauung. Von Am. Schöne wird auf die im Zusammenhang mit der
deutlich höheren Bodenversiegelung zu erwartenden Niederschlagswassermengen
verwiesen. Herr Middendorf führt hierzu aus, dass im Rahmen der
Trägerbeteiligung auch eine Stellungnahme des Abwasserwerkes zur
Entwässerungsplanung angefordert wird.
Am. Philipper
verweist darauf, dass grundsätzlich die Errichtung von Mehrfamilienhäusern zur
Befriedigung der Nachfrage nach vermietetem Geschosswohnungsbau keine Bedenken
bestehen. Er führt jedoch weiter aus, dass der vorliegende Antrag im Hinblick
auf die kritisch angesprochenen Punkte vertagt werden sollte. Er verweist
hierzu insbesondere auf die Erhöhung der GRZ, die im Umfeld vorhandene
Wohnbebauung sowie die Wohnmobilgaragen. Die Verwaltung sollte das Meinungsbild
im Ausschuss dem Bauherrn zur Kenntnis geben und klären, in welchen Punkten
eine Bebauungsplanänderung angestrebt wird