Beschluss: Einstimmiger Beschluss (geändert)

Nach weiterer kurzer Beratung ergeht folgender einstimmiger Beschluss:

 

„Die Beschlussfassung über die vereinfachte Änderung für das Grundstück Christian-Rath-Str. 6 in Sassenberg und der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung im Bereich des Bebauungsplanes „Langefort“ wird vertagt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Bauherrn den Umfang der erforderlichen Bebauungsplanänderung abzustimmen.“


Herr Middendorf geht auf die Verwaltungsvorlage vom 03.03.2022 ein. Er berichtet, dass seitens des Architekturbüros Spiekermann, Beelen, mitgeteilt worden ist, dass in Anlehnung an die Mehrfamilienhausbebauung im südlichen Teil der Christian-Rath-Straße nunmehr in gleicher Bauart zwei Mehrfamilienhäuser mit jeweils 10 Wohneinheiten sowie zusätzlich 9 Wohnmobilgaragen errichtet werden sollen. Zur Verwirklichung sei es erforderlich, die überbaubare Grundstücksfläche nach Süden hin anzupassen. Im Rahmen des Bebauungsplanänderungsverfahrens ist eine Kostenübernahme durch den Antragsteller vorzusehen.

 

Wie Herr Middendorf weiter vorträgt, sollte für den Änderungsbereich eine Anhebung der Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 auf 0,6 erfolgen. Im Rahmen der Beteiligung hat das Büro WoltersPartner ausgeführt, dass diesem Änderungspunkt im Rahmen einer vereinfachten Änderung nicht zugestimmt werden könne. In der Folge hat eine interne Abstimmung zwischen dem Architekturbüro Spiekermann und dem Büro WoltersPartner stattgefunden. Mit E-Mail vom 17.03.2022 teilt das Büro WoltersPartner hierzu mit, dass eine Erhöhung der GRZ auf 0,5 ausreichend ist. Da es sich um ein Verfahren zur Nachverdichtung und Innenentwicklung handelt, kann die Änderung im Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden. In diesem Fall kann auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit verzichtet werden.

 

Am. Holz äußert sich kritisch zu den eingeplanten Wohnmobilstellgaragen hinsichtlich möglicher Verkehrs- und Lärmentwicklung gerade unter Berücksichtigung der benachbarten Einfamilienhausbebauung. Von Am. Schöne wird auf die im Zusammenhang mit der deutlich höheren Bodenversiegelung zu erwartenden Niederschlagswassermengen verwiesen. Herr Middendorf führt hierzu aus, dass im Rahmen der Trägerbeteiligung auch eine Stellungnahme des Abwasserwerkes zur Entwässerungsplanung angefordert wird.

 

Am. Philipper verweist darauf, dass grundsätzlich die Errichtung von Mehrfamilienhäusern zur Befriedigung der Nachfrage nach vermietetem Geschosswohnungsbau keine Bedenken bestehen. Er führt jedoch weiter aus, dass der vorliegende Antrag im Hinblick auf die kritisch angesprochenen Punkte vertagt werden sollte. Er verweist hierzu insbesondere auf die Erhöhung der GRZ, die im Umfeld vorhandene Wohnbebauung sowie die Wohnmobilgaragen. Die Verwaltung sollte das Meinungsbild im Ausschuss dem Bauherrn zur Kenntnis geben und klären, in welchen Punkten eine Bebauungsplanänderung angestrebt wird