Es ergeht folgender
einstimmiger Beschluss:
„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan
,Industriegebiet Robert-Linnemann-Str.´ - Erweiterung – wird für den in der
Anlage 4 dargestellten Bereich des Grundstückes Gemarkung Gröblingen, Flur 12,
Flurstück 128 (Betriebsgelände der Spedition Mußmann, Robert-Bosch-Str. 9,
48336 Sassenberg) dahingehend geändert, dass in Anlehnung an die vorhandene
südlich ausgerichtete Halle die überbaubare Grundstücksfläche ebenfalls an die
Grundstücksgrenze zum südlich angrenzenden Flurstück 39 verschoben wird.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen
entsprechenden Bebauungsplanentwurf zu fertigen. Das
Bebauungsplanänderungsverfahren erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13
BauGB. Aufgrund der Kleinräumigkeit des Änderungsbereiches Robert-Bosch-Str. 9
wird auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die
frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
verzichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“
Anhand der
Verwaltungsvorlage sowie ergänzendem Kartenmaterial erläutert Herr Middendorf
dem Ausschuss die vorgesehene Planänderung. Er führt aus, dass durch die
geplante Errichtung einer weiteren Betriebshalle eine Verschiebung der
überbaubaren Grundstücksfläche im südlichen Teil des Betriebsgeländes
erforderlich werde. Ergänzend verweist er darauf, dass für dieses Verfahren
eine Kostenübernahme durch den Antragsteller zu vereinbaren ist.