Beschluss: Einstimmiger Beschluss

Es ergeht folgender einstimmiger Beschluss:

 

„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ,Industriegebiet Robert-Linnemann-Str.´ - Erweiterung – wird für den in der Anlage 4 dargestellten Bereich des Grundstückes Gemarkung Gröblingen, Flur 12, Flurstück 128 (Betriebsgelände der Spedition Mußmann, Robert-Bosch-Str. 9, 48336 Sassenberg) dahingehend geändert, dass in Anlehnung an die vorhandene südlich ausgerichtete Halle die überbaubare Grundstücksfläche ebenfalls an die Grundstücksgrenze zum südlich angrenzenden Flurstück 39 verschoben wird.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Bebauungsplanentwurf zu fertigen. Das Bebauungsplanänderungsverfahren erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB. Aufgrund der Kleinräumigkeit des Änderungsbereiches Robert-Bosch-Str. 9 wird auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“


Anhand der Verwaltungsvorlage sowie ergänzendem Kartenmaterial erläutert Herr Middendorf dem Ausschuss die vorgesehene Planänderung. Er führt aus, dass durch die geplante Errichtung einer weiteren Betriebshalle eine Verschiebung der überbaubaren Grundstücksfläche im südlichen Teil des Betriebsgeländes erforderlich werde. Ergänzend verweist er darauf, dass für dieses Verfahren eine Kostenübernahme durch den Antragsteller zu vereinbaren ist.