Beschluss: Einstimmiger Beschluss

Es ergeht folgender einstimmiger Beschluss:

 

„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ,Poggenbrook´ wird im Rahmen einer 17. Änderung für den Bereich der Sondergebietsfestsetzung für den großflächigen Einzelhandel auf dem Grundstück Füchtorfer Str. 19 a dahingehend geändert, dass eine Anpassung aufgrund der gängigen Rechtsprechung im Rahmen der Einzelhandelsnutzungen etc. erfolgt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Bebauungsplanentwurf zu fertigen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“


Herr Middendorf erinnert an den Bericht in der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 17.09.2020 – Pkt. 21.2 d. N., bei dem die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.10.2019, nach der die Beschränkung der Zahl der zulässigen Vorhaben in einem Sondergebiet mangels Rechtsgrundlage unwirksam ist, näher erläutert wurde. Ein entsprechender Anpassungsbedarf ergibt sich auch für die im Bebauungsplan „Poggenbrook“ festgesetzte Sondergebietsfläche für den Netto-Markt sowie den ehemaligen Bauspezi und den KIK-Markt.

 

Wie Herr Middendorf ergänzend ausführt, ist der Verwaltungsvorschlag vom 03.03.2022 für eine konkrete Festlegung im Rahmen der weiteren Abstimmung mit dem Büro WoltersPartner bewusst offen ausgestaltet worden.