Sitzung: 01.03.2022 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Beschlussvorschlag mit Abstimmung
Vorlage: 20/597/2022
Einstimmiger Beschluss:
„Zum Schreiben der Anlieger
der Gleiwitzer Straße, der Alleinsteiner Straße und des Stettiner Rings vom
18.01.2022 mit dem Wunsch eines baldigen Ausbaus der Erschließungsanlagen
sollten zunächst im Austausch mit den Anliegern und in der Zuständigkeit des
Infrastrukturausschusses im Rahmen des Haushaltsvollzuges weitere Erörterungen
und Abstimmungen erfolgen.
Für den Fall, dass in diesem
Haushaltsjahr 2022 bereits die Detailplanung der Maßnahmen, die formelle
Anliegerbeteiligung etc. erfolgen sollen, wird die Verwaltung beauftragt, in
Abhängigkeit von einer diesbezüglichen Entscheidung des
Infrastrukturausschusses zu gegebener Zeit erforderlichenfalls Verfahren
einzuleiten, um die haushaltsrechtliche Ermächtigungen zu schaffen, bereits in
diesem Haushaltsjahr 2022 Auszahlungen für diese Zwecke leisten zu können.“
Des Weiteren ergeht mit 13 Ja-Stimmen und zwei
Enthaltungen folgender Beschlussvorschlag:
„Die Haushaltssatzung
der Stadt Sassenberg für das Haushaltsjahr 2022 wird gemäß der Anlage 2 zu
dieser Niederschrift mit dem Haushaltsplan und den Anlagen beschlossen.“
Kämmerer Guido Holtkämper erläutert anhand
der Vorlage vom 14.02.2022 die Produkte des Haushaltsplanes für das
Haushaltsjahr 2022, die in der Zuständigkeit des Haupt- und Finanzausschuss
liegen.
Unter Berücksichtigung der
Beratungen des Rates in seiner Sitzung am 03.02.2022 -Pkt. 1.4 d. N.- und des
Infrastrukturausschusses in seiner Sitzung am 24.02.2022 -Pkt. 2- greift der
Bürgermeister die Thematik des Ausbaus der Gleiwitzer Straße, der Allensteiner
Straße und des Stettiner Rings auf. Nach kurzer Diskussion, in deren Verlauf
sich verschiedene Ausschussmitglieder zu dem Sachverhalt äußern, stellt der
Bürgermeister fest, dass eine Änderung der Haushaltssatzung und des
Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2022 diesbezüglich hinfällig wäre, sofern
im Jahr 2022 zunächst im Austausch mit den Anliegern und in der Zuständigkeit
des Infrastrukturausschusses im Rahmen des Haushaltsvollzuges weitere Erörterungen
und Abstimmungen erfolgen würden.
Der Bürgermeister lässt
sodann über den Beschlussvorschlag hinsichtlich des Ausbaus der oben genannten
Straßen abstimmen.