Beschluss: Beschlussvorschlag mit Abstimmung

Einstimmiger Beschluss:

 

„Zum Schreiben der Anlieger der Gleiwitzer Straße, der Alleinsteiner Straße und des Stettiner Rings vom 18.01.2022 mit dem Wunsch eines baldigen Ausbaus der Erschließungsanlagen sollten zunächst im Austausch mit den Anliegern und in der Zuständigkeit des Infrastrukturausschusses im Rahmen des Haushaltsvollzuges weitere Erörterungen und Abstimmungen erfolgen.

 

Für den Fall, dass in diesem Haushaltsjahr 2022 bereits die Detailplanung der Maßnahmen, die formelle Anliegerbeteiligung etc. erfolgen sollen, wird die Verwaltung beauftragt, in Abhängigkeit von einer diesbezüglichen Entscheidung des Infrastrukturausschusses zu gegebener Zeit erforderlichenfalls Verfahren einzuleiten, um die haushaltsrechtliche Ermächtigungen zu schaffen, bereits in diesem Haushaltsjahr 2022 Auszahlungen für diese Zwecke leisten zu können.“

 

Des Weiteren ergeht mit 13 Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen folgender Beschlussvorschlag:

 

„Die Haushaltssatzung der Stadt Sassenberg für das Haushaltsjahr 2022 wird gemäß der Anlage 2 zu dieser Niederschrift mit dem Haushaltsplan und den Anlagen beschlossen.“


Kämmerer Guido Holtkämper erläutert anhand der Vorlage vom 14.02.2022 die Produkte des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2022, die in der Zuständigkeit des Haupt- und Finanzausschuss liegen.

 

Unter Berücksichtigung der Beratungen des Rates in seiner Sitzung am 03.02.2022 -Pkt. 1.4 d. N.- und des Infrastrukturausschusses in seiner Sitzung am 24.02.2022 -Pkt. 2- greift der Bürgermeister die Thematik des Ausbaus der Gleiwitzer Straße, der Allensteiner Straße und des Stettiner Rings auf. Nach kurzer Diskussion, in deren Verlauf sich verschiedene Ausschussmitglieder zu dem Sachverhalt äußern, stellt der Bürgermeister fest, dass eine Änderung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2022 diesbezüglich hinfällig wäre, sofern im Jahr 2022 zunächst im Austausch mit den Anliegern und in der Zuständigkeit des Infrastrukturausschusses im Rahmen des Haushaltsvollzuges weitere Erörterungen und Abstimmungen erfolgen würden.

 

Der Bürgermeister lässt sodann über den Beschlussvorschlag hinsichtlich des Ausbaus der oben genannten Straßen abstimmen.